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EGMR beurteilt die Frage: Ist eine intakte Umwelt ein Menschenrecht?
Bild: KEYSTONE/Christian Beutler
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EGMR: «In Tendenz werden Menschenrechte immer breiter ausgelegt»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasst sich mit einer Klage des Vereins Klimaseniorinnen gegen die Schweiz. Der Fall gilt als Präjudiz: Erstmals muss sich der EGMR festlegen, ob mangelnder Umweltschutz einen Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt. Und der Fall lässt auch die Frage aufkommen, was sich alles als Menschenrecht einklagen lässt.