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Kein Lauschangriff auf Private
Der Staatsschutz soll in der Schweiz auch weiterhin nur dann Personen belauschen dürfen, wenn ein Staatsanwalt oder ein Richter die Erlaubnis dazu gibt. Dieser Meinung ist die Mehrheit des Nationalrates.
Gegen vorbeugende Bespitzelung
Die grosse Kammer hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, dass in Zukunft die Polizei und der Staatsschutz selber entscheiden können, wer belauscht wird.
Vorlage geht Linken zu weit
Der Nationalrat folgte damit einem Antrag der Grünen und der SP, die von rund der Hälfte der SVP-Fraktion unterstützt wurden. Diese argumentierten, die Vorschläge des Bundesrates schränkten die Freiheit der Bevölkerung zu stark ein.
Wie Bundesrat Samuel Schmid erklärte, habe die SVP geholfen, eine Vorlage des damaligen Bundesrates Christoph Blocher bachab zu schicken.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
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