International tätige Unternehmen sollen - wenn sie Delikte begehen wie etwa Beamte bestechen – in der Schweiz künftig nicht mehr ohne Strafe bleiben. Der Bundesanwalt will keine Möglichkeit mehr geben, dass solche Unternehmen eine Wiedergutmachung zahlen. Sie sollen in jedem Fall bestraft werden.
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Keine Straffreiheit mehr mit Selbstanzeige
Bestechungsgelder, Schwarzgeld, Steuerhinterziehung: Das sind Delikte, die in der Schweiz ohne Strafe bleiben, wenn sich Firmen selber anzeigen und Wiedergutmachung leisten. Das galt bislang für international tätige Firmen. Doch nun will der Bundesanwalt die Praxis ändern.
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