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Keine Straffreiheit mehr mit Selbstanzeige

International tätige Unternehmen sollen - wenn sie Delikte begehen wie etwa Beamte bestechen – in der Schweiz künftig nicht mehr ohne Strafe bleiben. Der Bundesanwalt will keine Möglichkeit mehr geben, dass solche Unternehmen eine Wiedergutmachung zahlen. Sie sollen in jedem Fall bestraft werden.

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