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Kinder-Besuchsrecht bei Regenbogenfamilien

Wenn sich Eltern scheiden lassen, sollen beide Elternteile die Kinder weiterhin sehen können. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein solches Besuchsrecht auch bei der Auflösung einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gelten soll.

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