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Nicht alle Afghaninnen erhalten Asyl

Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 sind Afghaninnen Gewalt ausgesetzt. Das Staatssekretariat für Migration entschied deshalb, ihnen Asyl zu gewähren. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt das nicht für Afghaninnen, die im Ausland ein humanitäres Visum für die Schweiz beantragen.

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