Nicht alle Afghaninnen erhalten Asyl
Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 sind Afghaninnen Gewalt ausgesetzt. Das Staatssekretariat für Migration entschied deshalb, ihnen Asyl zu gewähren. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt das nicht für Afghaninnen, die im Ausland ein humanitäres Visum für die Schweiz beantragen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen