Zum Inhalt springen
Audio
Die NPD hat rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Nach dem Grundgesetz könne eine Partei nur verboten werden, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen wolle, befinden die Bundesrichter
Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 21 Sekunden.
Inhalt

NPD – kein Verbot, weil bedeutungslos

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Antrag der Bundesländer zurückgewiesen, die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD zu verbieten. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, habe jedoch keinerlei Erfolgs-Potenzial, begründen die Richter ihr Urteil.