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Wer die Absicht hat, nach Syrien in den Jihad zu reisen, muss ins Gefängnis. Das bestätigt das Bundesgericht.
Bild: Keystone
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Schon der Plan für eine Reise in den Jihad ist strafbar

In der Schweiz wird niemand wegen seiner Meinung eingesperrt. Das neue «Al-Qaida»- respektive «IS»-Gesetz stellt aber nicht nur Terroranschläge und ihre Vorbereitung unter Strafe, sondern jegliche Förderung einer terroristischen Organisation. Das Bundesgericht hat nun eine entsprechende Verurteilung gutgeheissen.