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Ständerat will Jungendstrafrecht verschärfen

Dass jemand im jugendlichen Alter ein Tötungsdelikt begeht, kommt in der Schweiz selten vor. Wenn doch, wird diese Person nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Nach dem Willen des Ständerats soll sich das künftig ändern. Was dieser Richtungswechsel bedeutet, erklärt der Strafrechtsexperte Benjamin Brägger.

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