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Ständeratskommission will Arbeitnehmerschutz lockern

Bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten statt maximal 50. Für bestimmte Arbeitnehmende soll das künftig erlaubt sein. Diese Woche hat die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung begonnen. Und damit auch ein öffentliches Hauen und Stechen: Gewerkschaften protestierten dagegen; Arbeitgeber werben dafür.

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Bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten statt maximal 50. Für bestimmte Arbeitnehmende - etwa Vorgesetzte - soll das künftig erlaubt sein. Diese Woche hat die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung begonnen. Und damit auch ein öffentliches Hauen und Stechen: Gewerkschaften protestierten dagegen - Arbeitgeber werben dafür.

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