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Totgeburt nach Ausschaffung: Bund muss zahlen
Der Bund muss einer geflüchteten syrischen Frau nun doch eine Genugtuung zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte 2014 nach der Ausschaffung aus der Schweiz eine Totgeburt in einem italienischen Spital erlitten.
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