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Die Frauenrechtshistorikerinnen Elisabeth Joris (l.) und Fabienne Amlinger sind Gäste in unserer Sommerserie «100 Jahre Weltgeschichte im Radio – Was Sie und uns bewegt.»
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Der lange Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz

1971 haben die Schweizer Frauen das nationale Stimm- und Wahlrecht erhalten. Warum dauerte es in der Schweiz so lange? Das Gespräch dazu mit den beiden Frauenrechtshistorikerinnen Elisabeth Joris und Fabienne Amlinger in der Sommerserie «100 Jahre Weltgeschichte im Radio – Was sie und uns bewegt».

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Die Schweiz liess sich viel Zeit für die Einführung des Frauenstimmrechts. 1918 reichten zwei Nationalräte den ersten Vorstoss dazu ein. Mehr als 52 Jahre später sagte die männliche Stimmbevölkerung Ja zum Frauenstimmrecht. Der 7. Februar 1971 wurde zur Zeitenwende für die Schweizer Demokratie. Die Frauen mussten sich im Kampf für politische Mitbestimmung in Geduld üben.

Wir reden mit den beiden Frauenrechtshistorikerinnen Elisabeth Joris und Fabienne Amlinger über die Frage, warum es in der Schweiz im Vergleich zum Ausland so lange dauerte, bis Frauen die gleichen Rechte hatten.

Amlinger von der Gosteli-Stiftung erklärt es einerseits mit der direkten Demokratie in der Schweiz. Andererseits aber auch damit, dass sowohl im Parlament als auch im Bundesrat ein Unwille vorhanden war, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zu geben.

Joris ergänzt, dass in der Schweiz die Diskussion über Menschenrechte sehr spät aufgekommen sei. Dass der Bundesrat 1968 entschied, die Europäische Menschenrechtskonvention unter Ausklammerung des Frauenstimmrechts zu ratifizieren, habe grossen Protest ausgelöst und zum «Marsch auf Bern» geführt. Dieser habe entscheidend dazu beigetragen, dass der Druck so gross wurde, eine zweite Abstimmung über die Einführung des Frauenstimmrechts abzuhalten.

Joris und Amlinger sind Gäste in unserer Sommerserie «100 Jahre Weltgeschichte im Radio – Was Sie und uns bewegt.» Der zweite Teil der Geschichte des Frauenstimmrechts.

Mitarbeit: David Simonetti von Recherche & Archive

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