Wenn eine verzweifelte Mutter ihr heimlich geborenes Kind in eine Babyklappe legt, anstatt es irgendwo auszusetzen, dannn läuft das Neugeborene nicht Gefahr irgendwo zu erfrieren oder zu verhungern. Damit ist ihm das Recht auf Leben garantiert. Verwehrt ist gleichzeitig sein Recht darauf zu wissen, woher es stammt. Babyklappen bewegen sich damit in einem rechtlichen Graubereich, sind aber in der Schweiz toleriert.
Mit Babyklappen verbunden sind eine ganze Reihe von Problemen und Herausforderungen; auch für die verzweifelte Mutter. Die Sendung «Treffpunkt» benennt sie und ordnet sie ein.
Mit Babyklappen verbunden sind eine ganze Reihe von Problemen und Herausforderungen; auch für die verzweifelte Mutter. Die Sendung «Treffpunkt» benennt sie und ordnet sie ein.