Farbige Strassen sorgen für Diskussionen
«Bunte Verwirrung auf der Strasse», titelte kürzlich das Fachmagazin «Automobil Revue» in einem Artikel über den Farbeinsatz auf Schweizer Strassen.
«Gilt hier ‹dr Schnäller isch dr Gschwinder›?», fragte man sich in der «Aargauer Zeitung», als in Zurzach ein Strassenabschnitt gelb eingefärbt wurde. Und als in Zürich Zebrastreifen entfernt und mit einem rötlichen Mehrzweckstreifen ersetzt wurden, wunderte man sich in der NZZ: «Wer hat hier Vortritt?»
Immerhin: Die «Berner Zeitung» wusste Bescheid, was der Farbeinsatz in Bern zum Ziel hat: «Freundliche Punkte sollen Autofahrer bremsen.»
Fakt ist, wenn uns unbekannte Farbelemente im Strassenraum auftauchen, sorgt dies für Diskussionen. Dabei, wäre eigentlich alles geregelt, respektive normiert.
Markierungsfarben und Gestaltungsfarben
Nur die Farben weiss, gelb, blau und gelb-orange haben eine rechtliche Bedeutung. Es sind die sogenannten Markierungsfarben. Beispiele: Eine Mittellinie ist immer weiss. Ein Zebrastreifen immer gelb. Parkplätze in der blauen Zone sind blau und das im ganzen Land.
Alles andere sind Gestaltungsfarben. In ihnen steckt keine Verpflichtung. Seit 2008 gibt es in der Schweiz eine Norm für die farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO), auf die sich Strassenplanerinnen stützen können.
«Zum Aufwerten einer Strassengestaltung macht der Farbeinsatz auch Sinn», findet Patrick Eberling. Er ist Leiter Verkehrssicherheit bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Im Optimalfall würden sich Verkehrsteilnehmende sogar aufmerksamer verhalten. Wichtig aber sei: «Eine neue Farbe darf nicht verwirren!» So die Theorie.
Wie die Praxis aussieht, hören Sie in der Sendung Treffpunkt und die Bilder dazu finden Sie im verlinkten Artikel. Patrick Eberling ist Gast im Treffpunkt.
«Bunte Verwirrung auf der Strasse», titelte kürzlich das Fachmagazin «Automobil Revue» in einem Artikel über den Farbeinsatz auf Schweizer Strassen.
«Gilt hier ‹dr Schnäller isch dr Gschwinder›?», fragte man sich in der «Aargauer Zeitung», als in Zurzach ein Strassenabschnitt gelb eingefärbt wurde. Und als in Zürich Zebrastreifen entfernt und mit einem rötlichen Mehrzweckstreifen ersetzt wurden, wunderte man sich in der NZZ: «Wer hat hier Vortritt?»
Immerhin: Die «Berner Zeitung» wusste Bescheid, was der Farbeinsatz in Bern zum Ziel hat: «Freundliche Punkte sollen Autofahrer bremsen.»
Fakt ist, wenn uns unbekannte Farbelemente im Strassenraum auftauchen, sorgt dies für Diskussionen. Dabei, wäre eigentlich alles geregelt, respektive normiert.
Markierungsfarben und Gestaltungsfarben
Nur die Farben weiss, gelb, blau und gelb-orange haben eine rechtliche Bedeutung. Es sind die sogenannten Markierungsfarben. Beispiele: Eine Mittellinie ist immer weiss. Ein Zebrastreifen immer gelb. Parkplätze in der blauen Zone sind blau und das im ganzen Land.
Alles andere sind Gestaltungsfarben. In ihnen steckt keine Verpflichtung. Seit 2008 gibt es in der Schweiz eine Norm für die farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO), auf die sich Strassenplanerinnen stützen können.
«Zum Aufwerten einer Strassengestaltung macht der Farbeinsatz auch Sinn», findet Patrick Eberling. Er ist Leiter Verkehrssicherheit bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Im Optimalfall würden sich Verkehrsteilnehmende sogar aufmerksamer verhalten. Wichtig aber sei: «Eine neue Farbe darf nicht verwirren!» So die Theorie.
Wie die Praxis aussieht, hören Sie in der Sendung Treffpunkt und die Bilder dazu finden Sie im verlinkten Artikel. Patrick Eberling ist Gast im Treffpunkt.