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Wenn ich meine Wahlunterlagen verlegt oder nicht erhalten habe oder sie in einer anderen Landessprache möchte, kann ich mich bei meiner Gemeinde melden.
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Die Wahlunterlagen- richtig wählen

Heute stimmen schätzungsweise über 90% der Teilnehmenden per Brief ab statt an der Urne. Die ersten Kantone, die die Briefwahl einführten, waren Baselland, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden- Ende der 1970er-Jahre. Auf Bundesebene wurde die Briefwahl 1994 eingeführt. 

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In den meisten Kantonen wird der Nationalrat im Proporz-System gewählt. Das bedeutet, dass erst die Sitze an die Parteien verteilt werden. Jede kandidierende Partei erhält ihre Anzahl Sitze im Verhältnis zur Anzahl Stimmen, die sie geholt hat. Innerhalb der Partei erhalten dann diese Personen die Sitze, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen geholt haben. 


Ständeratswahlen

In den meisten Kantonen wird der Ständerat im Majorz-System gewählt. Das bedeutet, dass eine kandidierende Person mindestens eine Stimme mehr haben muss als die Hälfte aller Stimmen. Schafft dies keine kandidierende Person, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die kandidierende Person gewählt, die am meisten Stimmen holt. 


Probleme mit Wahlunterlagen

Wenn ich meine Wahlunterlagen verlegt oder nicht erhalten habe oder sie in einer anderen Landessprache möchte, kann ich mich bei meiner Gemeinde melden.


So wähle ich richtig

• nur einen einzigen amtlichen Wahlzettel verwenden
• von Hand schreiben und nicht mit Bleistift
• nur Namen aufschreiben, die auf vorgedruckten Wahlzetteln des Kantons stehen
• mindestens ein Name auf dem Wahlzettel muss gültig sein
• neben Namen die Nummer der kandidierenden Person schreiben
• nicht mehr Namen als Sitze im Kanton zu vergeben sind auf den Wahlzettel schreiben
• keine Gänsefüsschen o. A. verwenden
• keine Kommentare auf dem Wahlzettel hinterlassen
• Wahlzettel von Nationalrats- und Ständeratswahlen ins Stimmcouvert
• Stimmcouvert verschliessen
• Unterschrift von Hand auf Stimmrechtsausweis
• Stimmrechtsausweis und Stimmcouvert ins amtliche Rücksendecouvert legen
• Fristen beachten (stehen in den Unterlagen)