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Elisabeth Kopp- die Wahl zur ersten Bundesrätin

Am 2. Oktober 1984, wurde Elisabeth Kopp, als erste Frau in den Bundesrat gewählt. Die Zürcher Nationalrätin wurde im ersten Wahlgang gewählt. 

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Die freisinnige Politikerin übernahm das Justiz- und Polizeidepartement. Zu den wichtigsten Dossiers ihrer Amtszeit gehörte das Asyldossier. Mit Erfolg brachte sie auch ein partnerschaftliches Eherecht durch.


Ein Anruf zu viel

Die politische Karriere der FDP-Bundesrätin knickte im Herbst 1988 allerdings ein. Plötzlich stand sie im Mittelpunkt eines der grössten Politskandale des Landes, weil sie aus ihrem Büro ihren Mann angerufen und ihm nahegelegt hatte, aus dem Verwaltungsrat einer Firma zurückzutreten, die der Geldwäscherei verdächtigt wurde.

Am 12. Januar 1989 trat sie unter massivem öffentlichen Druck mit sofortiger Wirkung zurück. Im November 1989 kam eine parlamentarische Untersuchungskommission zum Schluss, dass Elisabeth Kopp gegen das Amtsgeheimnis verstossen habe und ihre Demission daher unausweichlich gewesen sei. Ein Jahr später wird die ehemalige Bundesrätin von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen.

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