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Eine Frau schreit verärgert in einen Telefonhörer.
Legende: Telefonmarketinganrufe können nerven. Colourbox

Services Tipps gegen ungewollte Preselection-Verträge

Und plötzlich war da ein Vertrag. Anbieter von Preselection-Angeboten locken mit hartnäckiger Telefonwerbung immer wieder neue Opfer in die Falle. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor mündlichen Verträgen schützen und wie Sie einen ungewollten Vertrag anfechten.

Wenn Sie Telefonmarketing-Anrufe erhalten:

  • Bleiben Sie kurz angebunden und beantworten Sie keine Fragen. Sagen Sie klar, dass Sie keinen Vertrag wollen und legen Sie auf.
  • Sagen Sie nie auf Kommando «ja» oder «nein». Wiederholen Sie auch keine vorgesprochenen Sätze.
  • Wenn Sie sich belästigt fühlen, verlangen Sie von der Firma, die Sie anruft, Ihren Namen von ihrer Liste zu streichen. Sie haben aus datenschutzrechtlicher Sicht dieses Recht auf Löschung.
  • Falls Sie interessiert sind, können Sie sich Unterlagen schicken lassen. Sagen Sie aber auch hier ganz klar, dass Sie keinen Vertrag abschliessen – zumindest nicht am Telefon. Lesen Sie dann den Vertrag sehr aufmerksam durch. Bei Abo-Angeboten achten Sie vor allem auf Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist. Falls Unklarheiten bestehen, lassen Sie sich diese schriftlich erklären und bestätigen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Telefonmarketing-Anrufe grundsätzlich zu unterbinden. Fordern Sie dazu den Betreiber Ihres Anschlusses auf, im Telefonbuch ein Sternchen neben Ihre Nummer zu setzen («Wünscht keine Werbung»).

Wenn Sie ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben:

Sind Sie unsicher, ob Sie einen solchen Vertrag eingegangen sind? Dann können Sie über die Gratis-Nummer 0868 868 868 prüfen, welcher Anbieter Ihre Verbindungen abwickelt.

Falls tatsächlich nicht mehr den gewohnten Anbieter Ihre Verbindungen verwaltet und Sie das nicht möchten, sollten Sie sofort reagieren.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
  • Fechten Sie den Vertrag sofort per Einschreiben an. Denn weil Ihnen nicht bewusst war, dass Sie einen Vertrag abschliessen, ist auch keiner zustande gekommen. Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie in der grauen Box.
  • Falls der Anbieter Sie betreiben sollte, erheben Sie umgehend Rechtsvorschlag. Der Anbieter müsste dann vor Gericht die Rechtmässigkeit seiner Forderung belegen. Das ist mit Kosten verbunden und wird kaum praktiziert.

Allgemeine Tipps:

  • Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Beweis für den mündlich abgeschlossenen Vertrag verlangen. Der Anbieter muss Ihnen dann innert zehn Arbeitstagen eine Tonbandaufnahme des Verkaufsgesprächs zustellen. Einen Musterbrief dazu finden Sie in der grauen Box. Allerdings ist dies nicht nötig. Denn bei einem Streitfall muss der Anbieter vor Gericht die Beweise vorlegen können, nicht Sie.
  • Wichtig: Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, vergessen Sie nicht, einen neuen Preselection-Antrag beim Anbieter Ihrer Wahl einzureichen, selbst wenn es die Swisscom ist! Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie nach Ablauf des gekündigten Vertrages keine Telefonverbindungen mehr herstellen können.
  • Streitigkeiten mit Preselection-Anbietern können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden. Diese kann Ihnen helfen, Probleme aussergerichtlich zu regeln.
  • Adresse:
    Ombudscom
    Bundesgasse 26
    3011 Bern
    TeLefon: 031 310 11 77 Fax: 031 310 11 78
    Zum Online-Formular, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
  • Falls Sie einen Sterneintrag haben und dennoch Werbeanrufe erhalten können Sie hier, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen Beschwerde beim Seco einlegen.

Weitere Tipps:

  • Audio
    Trick 77: Wie wimmelt man Telefonverkäufer ab?
    aus Espresso vom 30.01.2012.
    abspielen. Laufzeit 6 Minuten 51 Sekunden.

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