Martin Müller aus Sumiswald wollte seiner Tochter ein spezielles Geburtstagsgeschenk bereiten: Eine gemeinsame Städtereise nach Istanbul. Die seit Tagen dauernden politischen Unruhen verunsichern nun den Familienvater.
Unter diesen Umständen wollte er lieber nicht an den Bosporus fliegen und die Reise annullieren.
Gerade auch für solche Zwischenfälle wie Massenunruhen, Demonstrationen und Streiks schliesse man ja Reiseversicherungen ab, erklärt Martin Müller im Konsumentenmagazin «Espresso».
Keine Deckung vom ETI Schutzbrief
Martin Müller kontaktiert seine Reiseversicherung, den ETI Schutzbrief vom TCS. Diese Versicherung will für die Annullationskosten nicht aufkommen und verweist auf die offiziellen Reiseempfehlungen des Eidgenössischen Amtes für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Nur wenn diese Behörde von einer Reise in ein Land abrate, sei eine Annullierung gedeckt. Der ETI Kunde Martin Müller fühlt sich verschaukelt: «Für genau solche Ereignisse habe ich doch eine Versicherung abgeschlossen.»
Versicherungen interpretieren EDA Reisehinweise unterschiedlich
Die EDA Reisehinweise werden von den Versicherung jedoch unterschiedlich ausgelegt. Wie der ETI Schutzbrief vom TCS verweigert auch die Europäische Reiseversicherung (ERV) von Nationale Suisse im erwähnten Fall die Übernahme von Annullationskosten.
Die Reiseversicherung der Mobiliar Versicherungsgesellschaft hingegen würde im Falle von Martin Müller die Annullationskosten übernehmen.
Mobiliar Sprecher Manuel Inderbitzin: «Das EDA berichtet von zahlreichen Verletzten. Für uns Grund genug, die entsprechenden Annullationskosten zu übernehmen.»