SRF: Libyen hat seine Hoheitszone auf dem Meer eigenmächtig ausgedehnt, die libysche Küstenwache sperrt Rettungsschiffe aus – und wird von der Europäischen Union wie auch der Schweiz mit Geld unterstützt. Wie ist das völkerrechtlich zu beurteilen?
Constantin Hruschka: Ich denke, die Frage ist falsch gestellt. Libyen ist kein Staat. Es gibt auch keine Küstenwache, sondern nur verschiedene Milizen, die gegen Geld operieren. Diese Milizen haben Boote gemietet oder gekauft und sich selbst zur Küstenwache erklärt. Jetzt verhindern sie die Ausreise von Flüchtlingen.
Das Recht auf Ausreise ist aber völkerrechtlich geschützt. Die europäischen Staaten beteiligen sich also finanziell an einem Völkerrechtsverstoss. Europa trägt eine Verantwortung dafür. Die gegenteilige Behauptung wäre mit der Aussage vergleichbar, dass nur Terrorismus rechtswidrig sei, nicht aber Terrorismusfinanzierung.
Das Recht auf Ausreise ist völkerrechtlich geschützt.
Was halten Sie vom Vorwurf, dass die privaten Rettungsorganisationen mit Schleppern kooperieren würden? Diesen haben die Europäische Union und insbesondere Italien verschiedentlich geäussert.
Nichts. Es ist sicher nicht so, dass die Nichtregierungsorganisationen, die sich an der Seerettung im Mittelmeer beteiligen, direkt mit Schleppern zusammenarbeiten. Immer wieder zu hören ist die Vermutung, die Präsenz der Rettungsboote würde die Migration befördern – das ist nach der Forschung, die wir kennen, aber nicht der Fall.
Am Migrationsgipfel in Paris Ende August haben sich Frankreich, Italien und Deutschland auf eine neue Strategie geeinigt. Künftig sollen Migranten bereits südlich der Sahara in sogenannten Hotspot-Zentren abgefangen werden. Halten Sie das für eine gute Strategie?
Man muss unterscheiden: Legale Zugangswege sind sicherlich eine gute Idee. Flüchtlinge müssen so nicht auf den gefährlichen Weg durch die Wüste.
Doch die Strategie blendet eine andere grosse Personengruppe aus, die nicht unter den Flüchtlingsbegriff fällt, aber etwa vom europäischen Asylrecht auch geschützt wird. Das sind diejenigen Menschen, bei denen eine Rückweisung unzumutbar oder unzulässig wäre. Diese Personen werden durch die Hotspots vom Schutz ausgeschlossen.
Wo sehen Sie als Migrationsforscher Lösungsansätze?
Es braucht eine Strategie, die auch die Sicht der Migrantinnen und Migranten einbezieht. Viele meinen, alle würden nach Europa kommen, wenn sie nur könnten. Dabei zeigt die Forschung, dass Flüchtende so nah wie möglich bei ihrer Familie und ihrem Herkunftsort bleiben wollen. Zweitens muss man die Asylpolitik von der Migrationspolitik klar trennen.
Es braucht eine Strategie, die auch die Sicht der Migrantinnen und Migranten einbezieht.
Das heisst?
Es gibt Personen, die können nicht in ihr Herkunftsland zurück. Die darf man nicht zurückschicken. Das gebietet der internationale Flüchtlingsschutz, dazu sind die Staaten verpflichtet. Die Migrationspolitik können die Staaten hingegen nach ihren Interessen gestalten.
Doch warum kommen so viele Personen nach Europa? Weil wir billige Arbeitskräfte brauchen und die häufig nur durch Migration zur Verfügung stehen. Ohne diese Einsicht ist keine Lösung möglich.
Das Gespräch führte Christoph Keller. Es ist eine Zusammenfassung der mündlichen Fassung.
Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Kontext, 6.9.2017, 9.02 Uhr