Das Wichtigste in Kürze
- Konsumentinnen müssen geschützt werden, damit sie im Internet nicht mit dem Gesetzt in Konflikt geraten.
- Verbesserte Piraterie-Bekämpfung soll dafür sorgen, dass Produzenten nicht um ihre Einnahmen gebracht werden.
- Die Urheber sollen besser an den Einnahmen beteiligt werden, die durch ihre Werke erzeugt werden.
- Die schweizerische «Allianz gegen die Internet-Piraterie» schätzt den Schaden, der durch Internetpiraterie entsteht, auf einen dreistelligen Millionenbetrag im Jahr.
Artikel 1 des Urheberrechtsgesetz (URG), das unter anderem «den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler und Künstlerinnen» und «der Hersteller und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern» regelt, erwähnt zwei der drei Gruppen von natürlichen und juristischen Personen, die dieses Gesetz ganz direkt betrifft:
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Konsumenten entkriminalisieren
Die Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sind die Endabnehmer von Kulturprodukten. Für sie ist die Rechtssicherheit zentral: dass sie also durch ihr Konsumverhalten – etwa im Internet – nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Downloads von geschützten Inhalten aus illegalen Quellen sollen auch mit dieser Gesetzesrevision straffrei bleiben, Uploads weiterhin strafbar.
Unabsichtlichen Upload nicht bestrafen
Wer an sogenannten «Tauschbörsen» teilnimmt, lädt allerdings die Files auf seinem Account meist unabsichtlich automatisch hoch und gibt sie zur weiteren Verbreitung frei. Die Stiftung Konsumentenschutz SKS warnt davor, solche ungewollten Rechtsverletzungen zu kriminalisieren.
Die SKS wendet sich auch gegen die im Vorentwurf vorgesehene Bibliothekstantieme, weil die Kosten womöglich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt würden und das Einkaufsbudget der Bibliotheken geschmälert würde.
Gegen Piraterie ankämpfen
Die Produzentinnen und Produzenten. Die Buchverlage, Musiklabels und Filmproduktionsfirmen investieren Geld und Arbeitskraft in die Kulturprodukte, die sie veröffentlichen. Einer der Hauptpunkte der laufenden URG-Revision ist die verbesserte Piraterie-Bekämpfung. Sie soll dafür sorgen, dass die Produzenten nicht um ihre Einnahmen gebracht werden.
Urheberrechtlich geschütztes Material lässt sich leicht herunterladen und verbreiten. Dabei wird das geistige Eigentum an diesen Werken missachtet.
Die schweizerische «Allianz gegen die Internet-Piraterie», der Künstler- und Produzentenverbände sowie Verwertungsgesellschaften angehören, schätzt den Schaden, der der Kreativ-Wirtschaft, den Urhebern und den Steuerzahlern durch Internetpiraterie entsteht, auf einen dreistelligen Millionenbetrag im Jahr.
Urheber an Einnahmen beteiligen
Die Urheberinnen und Urheber. Sie stehen am Anfang der Verwertungskette, denn sie erzeugen schliesslich die Werke, die das URG schützt und deren Verwertung dieses Gesetz regelt.
Ihr Hauptanliegen ist die Verbesserung dieses Schutzes und auch eine grössere Beteiligung an den Einnahmen, die durch ihre Werke erzeugt werden. Durch eine konsequentere Unterbindung der Internetpiraterie und in Form der geplanten Bibliothekstantieme, nach der neu auch der unentgeltliche Verleih von Medien durch Bibliotheken urheberrechtlich abgegolten werden soll.
Pressefotografen schützen
Auch der bessere Schutz der Pressefotografie steht auf ihrem Programm, mussten doch bisher oft Gerichte entscheiden, ob ein Foto überhaupt ein «Werk» und somit schutzwürdig ist. Die Arbeit von Pressefotografen geniesst heute kaum urheberrechtlichen Schutz.
Während der Vernehmlassung zum revidierten URG gingen beim Institut für Geistiges Eigentum 1200 Stellungnahmen mit über 8000 Seiten ein. Das beweist, dass diese Gesetzesrevision weite Kreise bewegt.
Der Vernehmlassungsbericht liegt seit Anfang Dezember vor. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement soll nun bis Sommer 2017 dem Bundesrat Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
Sendung: SRF 2 Kultur, Kontext, 6.1.2016, 9:03 Uhr.