Games sind eine der prägenden Kulturformen unserer Zeit, schliesslich spielt über die Hälfte der Bevölkerung heute Videospiele. Um unsere heutige Gesellschaft zu verstehen, werden sie einst so wichtig sein wie Filme oder Bücher.
Leider ist das noch den wenigsten bewusst. Deswegen werden Videospiele im Gegensatz zu Filmen und Bücher nicht systematisch gesammelt und archiviert.
Technisch schwierig
Abgesehen von der fehlenden gesellschaftlichen Anerkennung ist die Archivierung von Videospielen auch technisch schwierig. Neben der Software (dem Spiel selbst) braucht es oft auch Hardware (eine Konsole), die am Laufen gehalten werden muss. Neuere Spiele laufen oft auch online und hängen von Servern und einer komplexen Infrastruktur ab.
Die Schweiz verfügt zwar über ein nationales Videospielerbe, das aber aufgrund fehlender Initiativen zur Erhaltung und Erforschung weitgehend in Vergessenheit geraten ist.
Neben den technischen Herausforderungen gibt es auch rechtliche Stolpersteine. Wer darf ein Spiel aufbewahren, teilen oder emulieren? Die Fragen bezüglich Urheberrecht und geistigem Eigentum sind nicht geklärt.
Es geht etwas in der Schweiz
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl kleiner Initiativen, die sich mit der Aufbewahrung von Videospielen befassen. Es fehlt jedoch eine systematische staatliche Archivierung.
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt nun ein Forschungsprojekt namens CH Ludens. Ziel des Projekts ist es, alle Schweizer Videospiele der 80er- und 90er- Jahre zu sammeln und zu archivieren. Es handelt sich um rund 200 Spiele.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Projekt den Anfang bildet für eine laufende, systematische Sammlung aller neuen Schweizer Videospiele, damit man in Zukunft nicht erneut Spiele aus Jahrzehnten nachträglich in einem aufwändigen Projekt zusammensuchen muss.
Der Weg zum systematischen Archiv
Das Projekt Pixelvetica zeichnet einen möglichen Weg, wie in der Schweiz in Zukunft systematisch Videospiele archiviert werden könnten. In ihrem Abschlussbericht schreibt das Kollektiv: «Die Schweiz verfügt zwar über ein nationales Videospielerbe, das aber aufgrund fehlender Initiativen zur Erhaltung und Erforschung weitgehend in Vergessenheit geraten ist.»
Pixelvetica empfiehlt folgende Schritte:
- Pflichthinterlegung: Herausgeber müssten verpflichtet werden, ein Exemplar des Spiels zur Aufbewahrung abzugeben. Vorbild für diese Regelung ist Frankreich, wo bereits seit 30 Jahren Games gesammelt werden.
- Institution: Es müsste eine Institution geben, die explizit den Auftrag erhält, Videospiele zu archivieren. Das könnte eine zentrale Stelle wie die Nationalbibliothek sein, ein Netzwerk von Institutionen wie die Kantonalbibliotheken und -archive oder eine eigens geschaffene Institution, wie das auch für die Archivierung von Filmen der Fall ist.
- Expertennetzwerk: Die Institution müsste auf ein Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten zurückgreifen können, das sie bei der Archivierung unterstützt – im technischen Bereich und bei der Dokumentation des Kontexts.
- Produzenten: Entwicklerinnen und Entwickler von Videogames müssten dazu sensibilisiert werden, ihre Spiele so zu bauen, dass diese auch Jahrzehnte später noch spielbar sind. Und sie sollten den Entstehungsprozess der Spiele dokumentieren.
- Recht: Die rechtliche Lage müsste geklärt und gegebenenfalls angepasst werden.
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