Die rund 170 Kunstwerke aus der Bührle-Sammlung, die als Leihgaben ans Kunsthaus Zürich gehen, erhalten im zweiten Stock des Erweiterungsbaus von David Chipperfield fast 20 Räume.
Emil Bührle sammelte vor allem französische Malerei des 19. und 20. Jahrhunderts, und so leuchten die Bilder von Cézanne, Degas, Monet, Manet oder Van Gogh auf dezent hell- und dunkelgrau gestrichenen Wänden.
Jedes einzelne wird kunstvoll beleuchtet. Viele stecken in verschnörkelten Goldrahmen, auf denen der Name des Sammlers prangt: Emil Bührle.
Den historischen Kontext zu Sammler und Sammlung hat das Kunsthaus in einem sogenannten Dokumentationsraum konzentriert. Die übrigen Säle enthalten keine Informationen dazu, wie die Sammlung entstand, wem die Bilder vorher gehörten oder wie Waffenproduzent Emil Bührle zum reichsten Mann der Schweiz wurde.
Profiteur des NS-Regimes und der Judenverfolgung
Als belastet gilt die Sammlung, weil Emil Bührle sie mit Gewinnen aus dem Waffengeschäft ab den 1930er-Jahren erwarb. Er profitierte als Industrieller vom NS-Regime und als Sammler von der Judenverfolgung. Bührle erwarb Bilder, die er nach dem Krieg als NS-Raubkunst an die früheren Eigentümer, jüdische Sammlerinnen und Sammler, zurückgeben musste.
Kritiker monieren, dass sich in der Sammlung auch Werke befinden, die jüdische Sammler in Notlagen auf der Flucht vor dem NS-Regime verkaufen mussten, auch in der sicheren Schweiz. Im Raum steht die Frage, ob es richtig ist, dass solche Bilder nach wie vor der Stiftung Bührle gehören.
Gravierende Lücken
Im Dokumentationsraum aber findet sich wenig zu dieser kontroversen Debatte. Hier können die Besucherinnen und Besucher eine Kurzfassung der historischen Studie lesen, welche die Universität Zürich im Auftrag von Stadt und Kanton Zürich bis 2020 erarbeitet hat.
Sie fasst den Wissensstand zu Bührles Geschäfts- und Sammeltätigkeit zusammen, enthält durchaus kritische Informationen, klammert aber das heikelste Kapitel – die sogenannte Provenienzrecherche – aus.
Diese Forschung hat die Bührle-Stiftung selbst geleistet, um zu klären, wem Bührles Bilder vorher gehörten, wann und unter welchen Umständen sie in seinen Besitz kamen. Wenig überraschend kam die Stiftung zum Schluss, dass keine heiklen Bilder als Leihgaben ans Kunsthaus gehen.
Unproblematische Details
Zwei Vitrinen im Kunsthaus-Dokumentationsraum gewähren Einblick in Bührles Bilderkäufe. Und beleuchten mehrheitlich unproblematische Vorgänge. Da ist etwa die Korrespondenz mit dem ehemaligen NS-Wirtschaftsfunktionär Bernhard Koehler nachzulesen, der bestätigt, dass er Van Goghs Bild «Zwei Bäuerinnen» 1942 ordnungsgemäss verkaufte.
Nachzulesen sind auch Briefe der jüdischen Familie Ullstein. Sie verkaufte 1941 ein Bild von Courbet an Bührle. Doch die genaueren Umstände, ob der Verkauf dazu diente, die weitere Flucht der verfolgten Familie zu finanzieren, bleiben trotz der Dokumente in der Vitrine im Dunkeln.
Zwangsarbeit ausgeklammert
Die Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch betonte an der Eröffnung, der Dokumentationsraum müsse mit neuen Erkenntnissen zu Bührle aufdatiert werden. Allerdings hat man es mit der Aktualisierung im Kunsthaus bis jetzt nicht eilig.
Nicht erwähnt ist die Tatsache, dass Bührle in der Schweiz von der Zwangsarbeit junger Frauen in einer Spinnerei profitierte. Im August berichtete Der Beobachter, an den Wänden im Kunsthaus fehlt diese neue Erkenntnis.
Störgeräusche der Geschichte
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Sammlers Bührle und der Bilder sei «wichtig, anstrengend und unvermeidlich», sagte Kunsthaus-Direktor Christoph Becker in seiner Rede zur Eröffnung. Das Zürcher Museum zieht sich unter seiner Leitung jedoch darauf zurück, ein Kunstmuseum zu sein und Kunstgenuss ohne grössere Störgeräusche durch die Geschichte zu ermöglichen.
Bührles Bilder entfalten ihre Schönheit, die Wandtafeln in den fast 20 Sälen erläutern ausführlich kunsthistorische Hintergründe zu Bührles Sammeltätigkeit und Vorlieben. Von den schönen Kunstwerken abgetrennt im Dokumentationsraum liegen Kontextinformationen, die zu den Bildern in die Säle selbst gehörten. Einzig der Audioguide verbindet die beiden Ebenen und vermittelt einige Informationen zu jüdischen Vorbesitzern.
Sparsame Informationen
Die Präsentation der Bührle-Sammlung im Kunsthaus trennt, was zusammengehört und geht mit einzelnen Informationen gerne sparsam um. Welche Werke aus der Sammlung hat Bührle nach dem Krieg als NS-Raubkunst zurückgeben müssen und wieder zurückgekauft?
Dass darunter Glanzlichter wie Degas’ Tänzerinnen im Schummerlicht und auch Manets schöne Rückenansicht einer Dame bei der Toilette sind (beide Bilder gehörten dem jüdischen Sammler Alphonse Kann), erfahren Besucherinnen und Besucher auch nicht im Audioguide.
Unerwähnt bleibt auch, dass eine Landschaft von Cézanne einst dem jüdischen Sammlerpaar Nothmann gehörte, das auf der Flucht vor dem NS-Regime seinen Reichtum verlor und sich im Exil mit dem Verkauf seiner Bilder über Wasser hielt. Dafür darf Cézannes Landschaft neben dem «Knaben mit der roten Weste» die Ausstellung der Bührle-Sammlung im Kunsthaus Zürich als Paukenschlag im allerersten Saal eröffnen.
Und so bleibt der Eindruck, man wolle den historischen Kontext rund um Bührle im neuen Kunsthaus nicht verschweigen, aber auch nicht zu genau anschauen.