Diesen Sommer wird es keine Grossveranstaltungen geben. Sie bleiben bis Ende August verboten, wie der Bundesrat heute bekannt gegeben hat.
Was bedeutet das für die Schweizer Kulturszene? Veranstalter haben Grund, enttäuscht zu sein – gewisse Institutionen dürfen sich dafür freuen - so ordnet Kulturredaktor Moritz Weber die neusten Entscheide des Bundesrats ein.
SRF: Veranstaltungen mit über 1000 Personen sind bis Ende August verboten. Wer ist davon betroffen?
Moritz Weber: Hunderte Veranstaltungen sind betroffen, von der Zürcher Streetparade über das Filmfestival Locarno bis zum Lucerne Festival. Es ist das gleiche Vorgehen wie in anderen Ländern, etwa Deutschland oder Norwegen.
Denn man weiss bereits aus Erfahrung, dass bei solchen Veranstaltungen das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist: Sehr viele Menschen an einem Ort machen Hygiene und das Abstandhalten schwierig, und man kann allfällige Ansteckungen nicht zurückverfolgen.
Die Finanzhilfen werden wohl noch einmal kräftig aufgestockt werden müssen.
Ausserdem ist sowieso nach wie vor unklar, wann der internationale Flugverkehr wieder aufgenommen wird und internationale Stars wieder eingeflogen werden könnten.
Was bedeutet das für die Schweizer Kulturszene?
Damit werden die wirtschaftlichen Schäden weiter anwachsen. Die Finanzhilfen werden wohl noch einmal kräftig aufgestockt werden müssen. Auch wenn die politische Rechte, namentlich Vertreter der SVP, bereits die jetzigen Hilfen für die Kultur kürzen oder zum Teil sogar streichen will.
Können denn kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen stattfinden?
In dieser Frage ist noch nichts definitiv. Kinos und kleine Theater könnten, wenn sich denn alles gut entwickelt und die Ansteckungszahlen tief bleiben, vielleicht ab dem 8. Juni wieder öffnen. Aber sicher mit weniger als 1000 Personen.
Allerdings müssen die Gesundheitsexperten zuerst sehen und beurteilen, wie sich die bisherigen Lockerungen auswirken. Der Bundesrat wird daher erst Ende Mai entscheiden, wie es für Kinos, Kleintheater, Kulturveranstaltungen mit weniger als 1000 Personen und für Gottesdienste weitergeht. Bis dahin gilt weiterhin das Versammlungsverbot.
Der Bundesrat informierte heute auch über Lockerungen des Lockdowns. Welche gibt es im Kulturbereich?
Museen, Bibliotheken und Archive dürfen nun doch schon früher wieder öffnen, und zwar ab dem 11. Mai – selbstverständlich mit Schutzkonzepten, mit Abstandsregeln und Hygienemassnahmen. Diese Kulturorte dürfen als erste öffnen, weil dort ja die Regeln und Massnahmen besonders leicht eingehalten werden können.
Der Fahrplan des Bundesrats ist erfreulich für die einen, und umso härter für die anderen.
Also gibt es für die Kulturszene doch auch etwas Grund zur Freude?
Ja, der Fahrplan des Bundesrats ist erfreulich für die einen, und umso härter für die anderen. Aber: Der Schutz der Bevölkerung und die Gesundheit gehen vor. «Die Krise ist noch nicht vorbei», hat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga nochmals betont.
Das Coronavirus ist nach wie vor unter uns. Es bleibt abzuwarten, wie sich all diese Lockerungen auf die Infektionszahlen auswirken. Falls sich wieder mehr Menschen anstecken und sich eine zweite Corona-Welle anbahnen würde, müssten die Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Das Gespräch führte Irene Grüter.