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10 Jahre Freiheitsstrafe Urner Obergericht begründet Schuldspruch gegen Ignaz Walker

Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass der ehemalige Barbetreiber einen Auftragsmörder auf seine Frau angesetzt hat.

Das Urner Obergericht hat nun schriftlich begründet, weshalb es den Beschuldigten nach einem Freispruch 2016 nun doch des versuchten Mordes schuldig gesprochen hat.

Indizien neu gewertet

Das Obergericht würdigt in seiner am Dienstag veröffentlichten schriftlichen Begründung des Schuldspruchs zahlreiche Indizien neu. Es handelt sich um die Punkte, die es gemäss Bundesgericht beim Freispruch nicht genügend berücksichtigt hat, also Zeugenaussagen, telefonische Kontakte, die Schussrekonstruktion, Alibis und Motive. Diese Punkte belasten gemäss Obergericht den Beschuldigten als Auftraggeber der Schüsse oder entlasten ihn zumindest nicht.

Für das Gericht steht fest, dass der als Schütze verurteilte Mann nicht aus eigenem Antrieb gehandelt hat. Bei ihm sei ausser Geld kein Motiv erkennbar. Es deute alles darauf hin, dass der beschuldigte Milieuwirt der Auftraggeber gewesen sei. Auch wenn einzelne Indizien nur mehr oder weniger stark für dessen Tatbeteiligung sprächen, wögen sie gesamthaft derart stark, dass sie nur zu diesem Schluss führen könnten.

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Reaktionen auf den Bundesgerichtsentscheid
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 07.12.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.

Dass sich der Vorfall anders abgespielt haben könnte, schliesst das Obergericht somit aus. Es sei umfangreich untersucht und ermittelt worden, schreibt es. Hypothesen, wie sich das Ganze sonst abgespielt haben könnte, hielten einer genaueren Prüfung nicht stand.

Eine dieser Hypothesen war die Komplotttheorie, gemäss der der Anschlag von der damaligen Frau des Beschuldigten inszeniert worden sei. Das Bundesgericht sei zum Schluss gekommen, dass diese Theorie nur verworfen werden könne, schreibt das Obergericht.

Zehnjährige Freiheitsstrafe

Das Obergericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Darin eingerechnet ist ein anderer Vorfall von 2010, bei dem der Beschuldigte auf einen Gast schoss, ohne diesen zu verletzen. Diese Verurteilung war vom Bundesgericht bestätigt worden und wurde deswegen nicht mehr neu verhandelt.

Das Urteil des Obergerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann nun innerhalb von 30 Tage beim Bundesgericht angefochten werden. Der Beschuldigte hatte bereits bei der mündlichen Bekanntgabe des Urteils im Januar erklärt, den Schuldspruch nicht akzeptieren zu wollen.

Die Vorgeschichte

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Es war bereits der dritte Prozess, der ab November 2017 vor dem Obergericht wegen des mutmasslichen Auftragsmordes geführt wurde. Im zweiten Prozess 2016 hatte das Gericht den Beschuldigten vom Vorwurf des versuchten Mordes nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.

Das Bundesgericht akzeptierte den Freispruch aber nicht, denn das Obergericht habe die Indizien nicht rechtsgenüglich gewürdigt. Im Januar 2017 eröffnete das Urner Gericht nach längerer Urteilsberatung, dass der Beschuldigte schuldig sei.

Die kriminelle Tat, die die Medien seit Jahren beschäftigt, ereignete sich am 12. November 2010 kurz nach Mitternacht in Erstfeld. Die damalige Gattin des Beschuldigten wurde auf offener Strasse durch Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Der Schütze wurde 2012 rechtskräftig verurteilt. Der beschuldigte 49-jährige Milieuwirt bestreitet, diesem den Mordauftrag gegeben zu haben und sieht sich als Justizopfer.

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