Zum Inhalt springen
Zwei Männer, einer mit Laptop vor sich.
Legende: Direktor Reto Bachmanns (links) Lohn soll um zwei Lohnklassen steigen, erklärt Beat Käch (rechts) vor den Medien. Bruno von Däniken / SRF

Aargau Solothurn 200'000 Franken Lohn für Solothurner Pensionskassen-Direktor

Der Lohn des Direktors steigt zwei statt drei Lohnklassen an. Die Lohnerhöhung gilt auf Anfang 2016. Vor den Medien erklärte sich die Spitze der Solothurner Pensionskasse und ärgerte sich über das Leck, durch welches die Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Die Parteien stört anderes.

Vieles war in den letzten Tagen über den Lohn des Direktors der Solothurner Pensionskasse zu lesen. Die Lohnerhöhung betrage nicht drei Lohnklassen und gelte auch nicht rückwirkend auf 2015, erklärte Beat Käch am Montag vor den Medien.

Reaktionen der Parteien

Box aufklappen Box zuklappen

Für die SP ist es ein erster Schritt, dass die Pensionskasse aktiver kommunizieren will. Offen sei aber weiterhin, weshalb sie 2015 drei Millionen Franken zu wenig Risikoprämie eingenommen hat. Diese Frage stellt auch die SVP. Sie stört sich in diesem Zusammenhang an der Lohnerhöhung. Sie sei nicht angemessen, angesichts der «vergessenen» Prämien.

Es sei durchaus diskutiert worden, den Direktor in Lohnklasse 29 einzustufen. Abschliessend habe sich die Verwaltungskommission aber für eine Lohnklasse darunter entschieden, so der Präsident der Verwaltungskommission der Pensionskasse Kanton Solothurn. Diese Lohnerhöhung gelte per Januar 2016.

Der Lohn des Direktors sei nun in der Lohnklasse 28 eingestuft, zwei Stufen höher. Bisher war es Klasse 26. Direktor Reto Bachmann verdient neu maximal 196‘000 Franken.

War es Amtsgeheimnisverletzung?

Beat Käch ärgerte sich vor allem über die Tatsache, dass das nicht öffentliche Geschäft der Lohnerhöhung an die Medien gelangt ist. Die «Solothurner Zeitung» hatte den Fall aufgedeckt. Es sei ein kleiner Personenkreis, welcher sich mit dem Thema befasst habe. Ob es sich um eine Indiskretion oder gar um Amtsgeheimnisverletzung handelt, das sei noch nicht klar. Amtsgeheimnisverletzung wäre ein Offizialdelikt, welches die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen verfolgen muss.

Ungeachtet dessen wolle man von Seiten der Pensionskasse Kanton Solothurn künftig besser über die Aktivitäten und Entscheide informieren.

Zu wenig Risikobeiträge eingezogen

Zu Reden gab auch, dass die Pensionskasse im Jahr 2015 drei Millionen Franken zu wenig Risikoprämien eingezogen hatte. Ein ärgerlicher Fehler, der nicht passieren sollte, wie es an der Medieninformation hiess. Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde ein zu tiefer Prozentsatz verrechnet. Erst einem Experten fiel dieser Umstand auf.

Diese Beiträge fordert die Solothurner Pensionskasse nun nicht rückwirkend ein. Dies wäre für das ganze Jahr rechtlich auch nicht möglich, so Verwaltungskommissions-Präsident Beat Käch. Der Fehler wirke sich allerdings nicht negativ auf die Risikoschwankungsreserven aus. Diese seien vollständig gefüllt. Die Prozesse würden aber nun so angepasst, dass ein falscher Beitragssatz nicht mehr möglich sei.

Meistgelesene Artikel