Der Aarburger Gemeinderat hat verfügt, dass die geplante Asylunterkunft in einem Aarburger Wohnquartier nicht bezogen werden darf. Einerseits habe die Liegenschaft bauliche Mängel, sagte Gemeindeammann Hans-Ueli Schär gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Es gebe Probleme bei den elektrischen Installationen und der Feuerschauer habe die Heizung noch nicht abgenommen.
Vorgeschichte
Andererseits fehle eine Zusage des kantonalen Versicherungsamts. Diese sei bei einer Asylunterkunft mit mehr als 15 Personen nötig, hätte die rechtliche Beurteilung durch einen Baujuristen ergeben, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.
Die Gemeinde Aarburg geht davon aus, dass es sich bei der Einrichtung einer Asylunterkunft um eine Umnutzung der Liegenschaft handelt. Und deshalb sei ein Baugesuch nötig. Der Gemeinderat habe die baupolizeiliche Aufsicht, erklärte Hans-Ueli Schär. Der Kanton sei schriftlich informiert worden.
Dieser hatte genau umgekehrt argumentiert, als er mitteilte, dass er in Aarburg weitere 90 Asylbewerber unterbringen wolle. Es seien Wohnungen, diese würden von den Asylbewerbern auch als Wohnungen genutzt, deshalb brauche es kein Baugesuch.
Vermieter kann Verfügung anfechten
Man habe die Verfügung der Gemeinde Aarburg zur Kenntnis genommen, erklärte Balz Bruder, Leiter Kommunikation im Departement Gesundheit und Soziales, in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Anfechten kann die Verfügung des Aarburger Gemeinderats aber in erster Linie der Vermieter der Liegenschaft. Dazu hat er nun 30 Tage Zeit, sofern er das überhaupt tun will.
Das Departement Gesundheit und Soziales will in zwei Wohnhäusern in einem Wohnquartier in Aarburg 90 Asylbewerber aus Syrien einquartieren. Der Gemeinderat wehrt sich dagegen. Aarburg habe bereits heute viele Asylbewerber.