Die Kantone Zürich und Aargau haben ihre Kritik an der vom Bund vorgenommenen Einstufung der Limmattalbahn bekräftigt. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Agglomerationsprogramm Limmattal betonen sie, dass nur eine einheitliche und hohe Priorisierung dem Projekt gerecht werde.
Die Limmattalbahn sei als kantonsübergreifendes Gesamtprojekt geplant worden und entfalte ihren vollen Nutzen für die Siedlungsentwicklung nur mit einer ganzheitlichen Realisierung, schreibt der Aargauer Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Zudem habe der Bund am 9. Oktober für das ganze Vorhaben die Infrastrukturkonzession erteilt. Eine Aufteilung des Vorhabens in drei unterschiedlich priorisierte Etappen stehe dazu im Widerspruch.
Vier Programme aus dem Aargau
Der Aargau hatte, teilweise zusammen mit seinen Nachbarkantonen, im vergangenen Jahr insgesamt vier Agglomerationsprogramme beim Bund eingereicht. Auf der Basis dieser Programme leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen.
Die Massnahmen sollen eine Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr bewirken. Damit sollen sie dazu beitragen, die Verkehrsproblematik in den dicht besiedelten Gebieten zu entschärfen.
Beim Bundesamt für Raumentwicklung liegen die folgenden aargauischen Agglomerationsprogramme: Aargau-Ost, AareLand (zusammen mit dem Kanton Solothurn), Limmattal (zusammen mit dem Kanton Zürich) und Basel (zusammen mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie den Gebietskörperschaften aus Frankreich und Deutschland).
Im Agglomerationsprogramm Aargau-Ost sind Bundesbeiträge in der Höhe von 49 Millionen Franken und im Programm Aareland 55 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund legt in den Programmen fest, welche Massnahmen er mitfinanzieren will.
Projekte der höchsten Priorität erhalten Geld, wenn mit deren Bau in den Jahren 2015 bis 2018 begonnen wird. In den Programmen sind auch Massnahmen aufgeführt, die für die nächste Periode von 2019 bis 2022 grundsätzlich als beitragswürdig vorgemerkt sind.