Die Möglichkeit eines Betretungsverbots für landwirtschaftliches Kulturland bestehe bereits heute, die Bauern hätten diese Möglichkeit aber vergessen, sagt Ralf Bucher, Geschäftsführer des Aargauer Bauernverbands. Erst durch die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuchs im Kanton Aargau habe man das Verbot wieder entdeckt.
Ein flächendeckendes Betretungsverbot für Felder und Wiesen fordern die Aargauer Bauern allerdings nicht. Betroffen seien lediglich von Hundehaltern stark frequentierte Gebiete oder Einzelfälle, in denen Fussgänger und Fahrradfahrer Kulturland übermässig beanspruchten.
Die Problematik von freilaufenden Hunden und dem Liegenlassen von Hundekot nehme aber laufend zu, so Bucher. Mit der Forderung nach Verboten wolle der Bauernverband auf die Thematik aufmerksam machen.