Sie sahen aus wie Politiker, sind es aber nicht: Rund 150 Vertreter und Vertreterinnen aus der Aargauer Wirtschaft fanden sich am Mittwochabend in Aarau ein. Im Saal des Grossen Rates wurden sie darüber informiert, wie das neue Energiegesetz des Aargaus umzusetzen ist.
Dieses enthält spezielle Bestimmungen für sogenannte «Grossverbraucher» von Energie. In diese Kategorie fällt, wer mehr als ein halbes Gigawattstunden Strom pro Jahr verbraucht oder wer einen Wärmeverbrauch hat von mehr als fünf Gigawattstunden.
Freiwilligkeit ist im Kanton Aargau Trumpf
Rund 600 Aargauer Firmen gehören in diese Kategorie. Zum Sparen von Energie stehen ihnen drei Wege frei: Sie können die Sparziele mit der Energieagentur der Wirtschaft aushandeln, eine kantonale Zielvereinbarung unterzeichnen oder sie können sich zu einer Verbrauchsanalyse verpflichten.
Der Teufel steckt bei diesen Prozeduren im Detail: Wie berechnet man den Energieverbrauch eines Unternehmens? Gelten die Bestimmungen pro Standort, pro Produktionseinheit oder einfach für das ganze Unternehmen?
Diese Fragen konnten die Wirtschaftsleute den Fachleuten des Kantons stellen. Und im Vernetzungsteil des Anlasses - beim Apéro - wurden Tipps ausgetauscht oder auch Energie - in Form von Dampf - abgelassen über die Vorschriften des Kantons.