Heute beträgt der Einstiegslohn für eine junge Kindergärtnerin im Aargau 71'330 Franken. Künftig soll sie gleich viel verdienen wie ein frischgebackener Primarlehrer: 77'680 Franken. Zudem soll der Maximallohn von 114'128 auf 124'287 Franken erhöht werden, schlägt die Regierung vor.
Im Aargau bestehen an den Kindergärten 960 Vollzeitstellen. Die Mehrkosten für die Lohnerhöhung betragen insgesamt 9,4 Millionen Franken pro Jahr. 35 Prozent dieser Kosten müssten die Gemeinden übernehmen.
Gleiche Ausbildung = Gleicher Lohn
Die Anhebung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen soll schrittweise bis Anfang 2018 umgesetzt werden. Eine Staffelung über drei Jahre rechtfertige sich aufgrund der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons, schreibt die Regierung. Und weil noch nicht alle Kindergärtnerinnen die gleiche Ausbildung haben wie die Primarlehrer.
Dass von Kindergarten- und Primarlehrpersonen seit 2009 die gleiche Ausbildung verlangt wird, ist das Hauptargument, weshalb auch beide gleich viel verdienen sollen. So wird von einer Kindergärtnerin heute die Matur und ein Bachelorstudium verlangt.
Der Rüffel des Gerichts
Mit der Lohnanpassung reagiert der Regierungsrat auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen.
Das Gericht kam zum Schluss, die Löhne der Kindergärtnerinnen müssten höher sein, und forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen. Was die Regierung nun also gemacht hat.
Und wenn das Parlament Nein sagt?
Das letzte Wort zu den Vorschlägen der Regierung hat der Grosse Rat. Und wenn er die Lohnerhöhung für die Kindergärtnerinnen ablehnt? Dann könnte es weitere Klagen geben, sagt Michael Umbricht, Generalsekretär des Departements Bildung, Kultur und Sport, zum Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.
Bevor der Grosse Rat entscheidet, gehen die Vorschläge des Regierungsrates nun in eine eingeschränkte Anhörung. Lehrpersonen und Personalverbände können sich bis zum 2. Mai 2015 dazu äussern.