Der Sekretär des Verbandes Aargauer Muslime (VAM) wählt deutliche Worte: «Schwimmunterricht ist eine Selbstverständlichkeit, das steht ausser Diskussion», sagt Hamit Duran. Das Bundesgericht habe bereits 2008 in einem ähnlichen Fall so entschieden, das aktuelle Urteil aus Lausanne ist für ihn deshalb keine Überraschung.
Das 14jährige Mädchen darf im Schwimmunterricht ein sogenanntes Burkini tragen, einen Ganzkörperanzug. Der Unterricht an der Oberstufe findet geschlechtergetrennt statt. Das Bundesgericht kommt deshalb zum Schluss, dieser Unterricht sei auch für streng gläubige Muslime zumutbar. Die Teilnahme am Unterricht diene der Integration, das sei wichtiger als die Religion.
Seltene Extrempositionen
Hamit Duran stützt diese Begründung. Und betont gleichzeitig, dass solche Diskussionen im Schulalltag äusserst selten seien. «Weniger als einmal im Jahr», präzisiert er auf Nachfrage.
Im vorliegenden Fall sind die Eltern des betroffenen Mädchens offenbar streng gläubig. Hamit Duran will den konkreten Fall zwar nicht kommentieren, sagt aber allgemein: «Bei extremen Positionen ist es immer schwierig, einen Kompromiss zu finden. Deshalb lehnt der Verband Aargauer Muslime jeglichen Extremismus ab.»
Dialog statt Gerichtsprozesse
Im Grundsatz begrüsst der Verband Aargauer Muslime das Urteil aus Lausanne also. Gleichzeitig aber betont Hamit Duran, dass er lieber gar kein Urteil aus Lausanne hätte kommentieren wollen. Er fordert Gespräche statt Gerichtsverfahren: «Im gegenseitigen Dialog sind solche Probleme immer lösbar. Diese Lösung kann von Fall zu Fall dann unterschiedlich aussehen, aber es braucht Gespräche, damit man eine Lösung finden kann.»