Damit ein Gericht darüber urteilen kann, müsse die APK aber zuerst eine Verfügung zu den ausstehenden Beiträgen ausstellen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass es gar nicht entscheiden kann.
Die Vorgeschichte: Im Jahre 2008 verliessen über 30 Gemeinden sowie weitere Institutionen und Privatpersonen die Aargauische Pensionskasse. Das Deckungsloch, das dabei entstand, gibt seit Jahren zu reden. Wie viel sollen die ausgetretenen Mitglieder bezahlen? Die Pensionskasse rechnet mit einem eigenen Schlüssel und kommt dehalb auf einen höheren Betrag als die betroffenen Gemeinden. Die APK spricht von 60 Millionen Franken, plus Zinsen.
Nun hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt: Es hat entschieden, dass es gar nicht entscheiden kann. Zuerst müsse die Aargauische Pensionskasse eine Verfügung zuhanden der ausgetretenen Arbeitgeber ausstellen. Erst wenn dieses Papier vorliegt, könne der Rechtsweg beschritten werden. Abgesehen davon hätte dies bereits das Bundesverwaltungsgericht erkennen müssen.
Da der Fall noch beim Versicherungsgericht hängig ist, läuft er nun dort weiter. Dieses hat auf das Bundesgericht gewartet. Die APK und ihre Geschäftsführerin Susanne Jäger sehen sich nun im Vorteil. «Das Bundesgericht hat den Fall zurück gewiesen und damit die Beschwerde der Gemeinden abgewiesen», erklärt Jäger.
Keine offizielle Stellungnahme gibt es von der anderen Partei. Der Gemeindeschreiber von Wohlen und auch der Zofinger Stadtammann wollen sich auf Anfrage nicht konkret äussern. Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger meint einzig, man müsse jetzt das Urteil des Versicherungsgerichtes abwarten. Zofingen gehört zu denjenigen Gemeinden, die am meisten zahlen müssten. Die APK verlangt alleine von der Einwohnergemeinde 15 Millionen Franken. Hinzu kommen weitere 10 Millionen von Zofinger Berufsschulen und den Elektrizitätswerken.
Sicher ist: Sowohl APK als auch die Gemeinden dürften im Falle einer Niederlage vor dem Versicherungsgericht das Urteil wiederum ans Bundesgericht weiterziehen. Zu hoch ist der umstrittene Betrag von rund 60 Millionen Franken. Je länger der Fall aber dauert, desto teurer wird er. Besonders dann, wenn die Gemeinden verlieren. Neben den 60 Millionen Franken kämen nämlich auch noch Zinsen hinzu.