Der Grossteil der Geschichte über die Reise von Müllers Berner Chat-Freundin nach Baden und den Einsatz der Aargauer Polizei ist inzwischen bekannt. Dennoch finden sich in der offiziellen Regierungsantwort auf einen SVP-Vorstoss einige pikante Details.
Suidzidsabsichten auch bei Müller befürchtet
Es war nicht nur Geri Müller, der glaubte, seine Chat-Freundin könne sich etwas antun, sondern auch umgekehrt. Frau Z. habe mehrfach die Befürchtung geäussert, dass sich Herr Müller etwas antun könnte, sollten die intimen Inhalte über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen, heisst es in der Regierungsantwort.
Diese Aussage der Chat-Freundin löst dann ihrerseits einen weiteren Polizeieinsatz aus. Die Kantonspolizei habe deshalb versucht, mit Geri Müller Kontakt aufzunehmen. Zudem habe die Polizei auch abklären wollen, ob Müller einen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin erreichen wolle.
Müller die ganze Nacht unauffindbar
Doch Geri Müller blieb in dieser Nacht unauffindbar. Erst am folgenden Tag, bei einer Besprechung von Müller mit der Kantonspolizei in einer anderen Sache, habe man den Badener Stadtammann auf die Ereignisse der vorangegangenen Nacht ansprechen können.
Dabei habe geklärt werden können, dass Müller wohlauf war, offensichtlich keine Suizidabsichten hegte und zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin einreichen wollte. Doch Müller entschied dann im Verlaufe des Tages anders und reichte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen seine Chat-Freundin ein.
Inhalt des Mobiltelefons gezeigt
Die Regierung beteuert in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen mehrfach, dass die Kantonspolizei bei ihren Einsätzen in jener Nacht im Rahmen des rechtlichen Rahmens gehandelt habe. Die Polizei habe weder das Mobiltelefon der Chat-Freundin noch dasjenige von Geri Müller kontrolliert, um die Relevanz der Gefährdungsmeldung abzuklären, schreibt die Regierung.
Die Chat-Freundin habe jedoch in jener Nacht in Baden, auf dem Weg vom Anhalteort zum Posten der Kantonspolizei und im Verlaufe der Befragungen unaufgefordert den beteiligten Polizisten Inhalte ihres Mobiltelefons präsentiert.