Die Aargauer Regierung bleibt hart. Sie lehnt ein von grossrätlicher Seite einmal mehr gefordertes «Litteringverbot mit einer klaren Sanktionsregel» ab. Die Gemeinden hätten selber Sanktionsmöglichkeiten, argumentiert der Regierungsrat.
Die Forderung nach einem kantonalen Litteringgesetz flattert der Aargauer Kantonsregierung regelmässig auf den Tisch. 2010 war es Grossrat Hans Dössegger (SVP) gewesen, der dies mittels Motion verlangt hatte. 2014 war eine Allianz aus SP-, SVP-, Grünen- und FDP-Grossrätinnen und Grossräte ebenfalls mittels Motion bei der Regierung vorstellig geworden.
Schweizweit einheitliches Gesetz
Die Regierung blieb hart und erreichte, dass die erste Motion abgeschrieben und der zweite Vorstoss abgelehnt wurde. Bei der nationalen Anhörung zu einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) vertrat die Aargauer Regierung die Meinung, dass einer schweizweit einheitlichen Strafnorm gegen Littering zugestimmt werden kann.
Seit der Beantwortung der früheren parlamentarischen Vorstösse hätten sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine von Grossräten fast aller Fraktionen und Parteien eingereichten Motion. Geändert habe sich einzig, dass die schweizweite Einführung einer Strafnorm nicht zu erwarten sei.
Litteringverbot bräuchte hohen Personalaufwand
Die Regierung ist der Meinung, dass Littering weiterhin ein Ärgernis darstelle, das auch hohe Kosten verursache. Die Gemeinden hätten heute schon die Möglichkeit, Litteringbussen in ihren Polizeireglementen festzuschreiben.
Das Grundproblem liegt gemäss der am Freitag veröffentlichten Regierungsantwort beim Vollzug. Personen, die achtlos Abfall entsorgen, müssten in flagranti erwischt werden. Dazu brächte es aber einen hohen Personalaufwand.
Im selben Sinne beantwortete die Regierung am Freitag auch eine CVP-Interpellation, die Ende Juni 2016 fast zeitgleich mit der überparteilichen Motion eingereicht worden war.