Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Gemeinden und des Kantons erarbeitete diverse Vorschläge. Damit erfüllte sie einen Auftrag des Grossen Rates. Der Regierungsrat schickte die angedachten Massnahmen am Donnerstag in eine Anhörung.
Die Vorschläge sind zahlreich. So sollen die elf Familiengerichte, welche das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umsetzen, bei Entscheiden vermehrt das Gespräch mit den Betroffenen suchen.
Die Praxis habe gezeigt, dass die angeordneten Massnahmen durch mündliche Erörterungen besser verstanden und akzeptiert würden, als wenn der Entscheid einfach in einem schriftlichen Brief mitgeteilt wird.
Unbürokratische Zusammenarbeit gesucht
Auch sollen die Familiengerichte pragmatischer und unbürokratischer mit den Gemeinden zusammenarbeiten. Die Gemeinden sollen neu über Gefährdungsmeldungen informiert werden, damit sie das für das Verfahren relevante Wissen sofort an die Familiengerichte als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) weiterleiten können.
Zudem soll das Instrument der «Vorabklärung» gesetzlich verankert werden. Damit kann das Familiengericht als Schutzbehörde direkt per Telefon oder E-Mail bei den Gemeinden und weiteren Behörden und Stellen Informationen zu einer Gefährdungsmeldung einholen.
Freiwillige Beratung vor gerichtlichen Massnahmen
Erfolgt also beispielsweise eine Gefährdungsmeldung durch eine Drittperson und erfährt das Familiengericht von der Gemeinde im Rahmen der Vorabklärung, dass sich die hilfsbedürftige Person bereits freiwillig helfen lässt, kann das Verfahren im Anfangsstadium abgeschlossen werden, wie es im Bericht des Regierungsrats heisst.
Massnahmen der Familiengerichte sollen nur als letztes Mittel zum Tragen kommen. Zunächst soll auf freiwillige Beratung und Betreuung durch die Familie oder durch private sowie öffentliche Dienste gesetzt werden. Die Gemeinden sollen zu diesem Subsidiaritätsprinzip Schulungen durchführen.