Gegen irgendeine Begrenzung des Pendlerabzugs kämpfte einzig die SVP. Die Auswirkungen auf die Randregionen seien negativ, weil diese Attrakvität einbüssen würden. Es sei eine versteckte Steuererhöhung. Der Aargau sei ein Kanton der Regionen.
Andere bürgerliche Partei sahen es anders. Der Pendlerabzug solle auf 10'0000 Franken begrenzt werden, forderte die FDP. Und CVP, SP, GLP und Grüne machten sich für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Grenze von 6000 Franken pro Jahr stark.
Die Begrenzung sei ein «Akt der Gerechtigkeit und Vernunft», hiess es bei der SP. Nach Abstimmungen über mehrere Betragsgrenzen sprach sich die Mehrheit des Grossen Rates für 10'000 Franken aus. Der von der SVP geforderte Verzicht auf die Begrenzung scheiterte.
Begrenzung des Abzugs als Dauerbrenner
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, das Parlament solle die Debatte über die Begrenzung nicht überschätzen. Für diese müsse zuerst das Steuergesetz geändert werden. Erst bei der Beratung dieses Gesetzes entscheide der Grosse Rat dann materiell.
Die Diskussion um den Pendlerabzug dreht sich im Aargau schon länger. Im November 2014 hatte der Grosse Rat einen Vorstoss der Grünen klar abgelehnt, der den Abzug wie bei den Bundessteuern auf 3000 Franken beschränken wollte. Auch in anderen Kantonen und auf Bundesebene ist die Höhe des Pendlerabzugs ein grosses Thema.
Das Schweizer Volk hatte im Februar 2014 mit einer Ja-Mehrheit von 62 Prozent der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) zugestimmt. Die Aargauer Stimmberechtigten hiessen die Vorlage mit einer Ja-Mehrheit von 55,4 Prozent gut.
Mit Fabi wird der Pendlerabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. Der Bund überlässt es aber den Kantonen, wie sie in ihren Steuergesetzen den Pendlerabzug gestalten.