Die wichtigsten Fakten:
- Im Aargau gilt derzeit keine Abzugsgrenze.
- Der Pendlerabzug im Aargau soll begrenzt werden, als Sparmassnahme.
- Zur Debatte standen eine Grenze von 3000, 7000 oder 10'000 Franken.
- Das Parlament entschied sich für die Kompromisslösung, nämlich 7000 Franken. Der Entscheid fiel mit 64 zu 62 Stimmen.
- Die Begrenzung auf 7000 Franken wird beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken führen.
- Das Volk stimmt darüber ab, ob es die Begrenzung will oder ob weiterhin die effektiven Kosten abgezogen werden können.
- Die neue Grenze soll per 1. Januar 2018 gelten.
Zur Debatte im Rat:
Mit dem Entscheid unterlagen SVP und FDP. Das Volk wird darüber an der Urne entscheiden, weil das Parlament die Steuergesetzrevision nicht mit mindestens 71 Stimmen guthiess. Vor der Schlussabstimmung gab es drei Eventual-Abstimmungen.
Bereits im Mai hatte der Grosse Rat per Stichentscheid des Grossratspräsidenten beschlossen, den Pendlerabzug auf 7000 Franken zu begrenzen. Bei der zweiten Beratung der Vorlage bekräftigen die Parteien ihre Positionen.
Die SVP will keine Begrenzung. Sie sprach sich in der Debatte aus taktischen Gründen jedoch für 3000 Franken aus - damit das Volk in der Abstimmung die Begrenzung verwirft.
Eine Begrenzung sei unsozial und benachteilige die ländliche Bevölkerung, hiess es bei der SVP. Die FDP machte sich für 10'000 Franken stark. SP, CVP, GLP und BDP stellten sich hinter 7000 Franken.
Der Regierung sprach von einer im Vergleich mit anderen Kantonen grosszügigen Obergrenze. Die Grünen wollten wie bei den Bundessteuern eine Begrenzung von 3000 Franken.