Wer als IV-Bezüger zusätzlich noch Ergänzungsleistungen erhält und in einem Pflegeheim wohnt, muss einen Teil seines Vermögens an die Heimkosten zahlen. Heute darf im Aargau das Vermögen eines IV-Bezügers pro Jahr um 10 Prozent kleiner werden. Die Regierung wünscht sich hier aber eine strengere Regel und möchte so Geld sparen.
Unheilige Allianz lehnt 20 Prozent-Regel ab
Pro Jahr sollen IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen neu bis zu 20 Prozent ihres Vermögens an Heimkosten bezahlen, schlägt der Regierungsrat vor. Mit dieser Massnahme könnte der Kanton in den nächsten vier Jahren knapp fünf Millionen Franken sparen.
Einer Mehrheit im Kantonsparlament ging dieser Vorschlag aber zu weit. Im Mai lehnte der Grosse Rat diese eine von total zwölf Entlastungsmassnahmen ab. Eine unheilige Allianz aus SVP und SP brachte den Vorschlag zu Fall. Das will die Regierung aber nicht kampflos hinnehmen.
Regierung setzt alles auf eine Karte
Der Sparvorschlag zum Vermögensverzehr der IV-Rentner kommt noch einmal unverändert in den Grossen Rat, das teilt die Regierung am Freitag mit. Man halte an allen zwölf Entlastungsmassnahmen fest, auch an der abgelehnten, heisst es in der Mitteilung.
Auf den Aargau kämen grosse Defizite zu, macht die Regierung geltend, deswegen könne man auf keine Sparmassnahme verzichten. Damit setzt die Regierung alles auf eine Karte und bringt die Frage, wie viel ihres Vermögens IV-Renter mit Ergänzungsleistungen an Pflegeheime zahlen sollen, erneut ins Kantonsparlament. Der Showdown in der sparpolitischen Arena ist im September geplant.