Die Beteiligung von knapp 35 Prozent an der Netzgesellschaft Swissgrid stelle lediglich eine Finanzbeteiligung dar, begründet Alpiq am Montag die Verkaufsabsicht. Der Verkaufserlös soll in neue Wachstumsfelder investiert werden. Dabei will sich Alpiq vor allem im Dienstleistungsbereich stärken.
Einen ersten Schritt in diese Richtung hat der Konzern Anfang April mit der Übernahme der in der Laststeuerung tätigen Flexitricity gemacht. Das britische Unternehmen bündelt die Stromerzeugung und den Stromverbrauch energieintensiver Industrie-, Dienstleistungs- und öffentlicher Unternehmen. Diese Strommengen bietet die Gesellschaft den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern als positive oder negative Reserve für Systemdienstleistungen an.
Noch ist kein Käufer in Sicht
Wie viel bei Alpiq durch den Verkauf der Swissgrid-Beteiligung in die Kasse fliessen wird, konnte Alpiq-Sprecher Andreas Meier am Montag noch nicht näher beziffern. Auch ein konkretes Angebot habe man noch nicht.
Swissgrid ist die Eigentümerin des Schweizer Stromnetzes. Weitere bedeutende Aktionäre sind die Axpo Holding, die über verschiedene Unternehmen ebenfalls mehr als einen Drittel an Swissgrid hält. Dahinter folgt die BKW mit einem Anteil von rund 12 Prozent.
Alpiq erhielt 2013 als Entschädigung für das Abtreten seines Hochspannungsnetzes Swissgrid-Aktien und Darlehensforderungen. Dass Alpiq die Beteiligung nun ganz verkaufen möchte, sei eine logische Konsequenz im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes, so Meier.
Der Bund überwacht den Prozess
Swissgrid reagierte in einer eigenen Mitteilung positiv auf die Verkaufsabsichten. Durch den Verkauf ergebe sich für die nationale Netzgesellschaft die Möglichkeit, das Aktionariat zu verbreitern, was im Grundsatz begrüsst werde. Als Wunschkandidaten nennt Swissgrid-Mediensprecher Thomas Hegglin gegenüber Radio SRF «institutionelle Investoren wie Pensionskassen oder die öffentliche Hand».
Kantone und Gemeinden hätten, genau wie schweizerisch beherrschte Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ein Vorkaufsrecht an den Aktien der Swissgrid. Und laut dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) muss das Aktienkapital und die damit verbundenen Stimmrechte von Swissgrid mehrheitlich direkt oder indirekt den Kantonen und Gemeinden gehören. Damit grenzt sich der Kreis der potenziellen Interessenten an der Alpiq-Beteiligung deutlich ein. Die Eidgenössiche Elektrizitätskommission teilte am Montag mit, dass sie den geplanten Verkauf der Alpiq-Beteiligung rechtlich genau überwachen werde.