Der Verteidiger des ehemaligen Spitzenleichtathleten beantragte beim Gericht, dass dieses diverse Beschreibungen und Fachartikel über Wirkung von Anabolika zu den Akten nimmt. Er will damit das Gericht überzeugen, dass Anabolikakonsum die Aggressivität verstärkt - dies auch lange nach der Absetzung.
Weiter verlangte der Rechtsvertreter ein neues Gutachten über die Wirkung des Drogen- und Anabolikakonsums auf seinen Mandanten. Man dürfe nicht einfach auf einen inkompetenten Gutachter abstellen, der angibt, noch nie etwas davon gehört zu haben, dass Anabolika aggressiv mache.
Der Verteidiger plädierte zudem dafür, dass die Versäumnisse der ersten Instanz und der Untersuchungsbehörden seriös abgeklärt und aufgearbeitet werden. Er sagte auch, dass ein Prozessunterbruch keine Rolle spiele, da die beiden Haupttäter ohnehin mit langen Haftstrafen rechnen müssten.
TV-Interview mit Folgen
Als nicht akzeptabel bezeichnete der Verteidiger des Hammerwerfers zudem ein TV-Interview, das der Leiter des forensischen Dienstes des Kantons Solothurn als Gutachter gegeben hatte.
Vor laufender TV-Kamera hatte der Experte eine ungünstige Prognose über die beiden Männer abgegeben, welche die Morde ausführten. Diese Aussagen hatten allerdings Folgen: Gegen den Gutachter läuft derzeit vor dem Bundesgericht ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung.
«Gutachten mangelhaft, unbrauchbar und oberflächlich»
Der Verteidiger des ungelernten Kochs zerpflückte in einem über dreistündigen Vortrag vor allem die Ermittlungsarbeiten nach dem Dreifachmord. Er verlangte, dass das Urteil aufgehoben wird und an die Vorinstanz zurückgeht, weil die bisherigen Gutachten unbrauchbar und oberflächlich seien.
Er forderte neue Gutachten, welche die Verfassung seines Klienten vor allem während der Tatzeit aufzeigen sollen. Die gemachten Gutachten seien mangelhaft. Es seien Sachen unterschlagen worden, die seinen Klienten entlastet hätten. Sein Klient sei Mitläufer gewesen und habe die Tat mit einer gewissen Abneigung begangen.
«Beschreibung der Charaktereigenschaften unvollständig»
Auch die an der Tat mitbeteiligte Frau soll neu begutachtet werden, wir ihr Verteidiger beim Gericht beantragte. Die bisherige Einschätzung müsse ergänzt und verbessert werden, weil das Papier bezüglich der Charaktereigenschaften unvollständig und unrichtig sei.
Die Fragen zur Persönlichkeit seien, wie das Urteil der Vorinstanz gezeigt habe, von entscheidender Bedeutung, sagte der Anwalt weiter. Um von seiner Klientin in besseres Bild zu machen, sollen auch zusätzliche Zeugen befragt werden.
Fette Beute blieb aus
Die erste Instanz hatte den 36-jährigen ehemaligen Spitzensportler, den 28-jährigen ungelernten Koch und die 53-jährige Frau des mehrfachen Mordes sowie weiterer Delikte schuldig gesprochen und zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Der Dreifachmord von Grenchen hatte sich im Juni 2009 ereignet. Ein 60-jähriger Mann wurde mit einem Kopfschuss getötet. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt. Das am Mordkomplott beteiligte Trio erhoffte sich in der Wohnung der Familie fette Beute in Form von Geld, was jedoch nicht eintraf.