- Prozess wegen Schüssen auf randalierenden Betrunkenen in dessen Wohnung im Jahr 2009
- 300 Tagessätze für Polizeioffizier wegen Amtsmissbrauchs, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs
- 150 Tagessätze für Polizisten der Sondereinheit «Argus», der die Schüsse abgab wegen schwerer Körperverletzung in Notwehrexzess
- Freispruch für angeklagten Gruppenführer
Der 60-jährige Polizeioffizier , der den Einsatz der Sonderheit «Argus» angeordnet hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt. Das fünfköpfige Bezirksgericht befand ihn einstimmig des Amtsmissbrauchs, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig.
Der Zugriff sei ein unangemessenes Mittel gewesen, sagte der Gerichtspräsident bei der Eröffnung des Urteils am Freitag in Bremgarten. Der Offizier habe keine Alternativen geprüft und nie das Gespräch mit dem randalierenden Mann gesucht. Von diesem sei keine Drittgefährdung ausgegangen.
Richter: «Salopp, grob, unmenschlich»
«Sie wollten es nicht gut machen», sagte der Richter zum Polizisten. Er habe ohne Rücksicht gehandelt. Seine Sprache in den aufgenommenen Funksprüchen sei «salopp, grob, unmenschlich» gewesen. Der Offizier hatte unter anderem von «Abräumen» gesprochen, und er wolle keinen «Gugus» (Verhandeln).
Der Verteidiger des Polizeioffiziers hatte einen Freispruch gefordert. Er sagte nach dem Prozess, sein Mandant werde das «falsche Urteil» an das Obergericht weiterziehen. Das Gericht habe den randalierenden Mann als zu harmlos dargestellt.
Schüsse waren das falsche Mittel
Ein 33-jähriger Polizist , der beim Zugriff die beiden Schüsse abgefeuert hatte, wurde wegen schwerer Körperverletzung in einem Notwehrexzess zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Es sei nicht angemessen gewesen, zweimal auf den mit einem Messer drohenden Mann zu schiessen, sagte der Gerichtspräsident.
Der Polizist habe sich zwar in einer Angriffssituation befunden, doch die Schusswaffe sei das falsche Mittel gewesen. Als Elitepolizist habe er in der Ausbildung gelernt, einen Mann mit einem Messer zu entwaffnen.
Der Verteidiger des jüngeren Polizisten hatte ebenfalls einen Freispruch verlangt. Er bezeichnete das Urteil als «nicht nachvollziehbar». Der Polizist habe in der Notwehrsituation keine Möglichkeit zu einem Nahkampf gehabt.
Freispruch für Gruppenführer
Weiter wurde der 53-jährige Gruppenführer der Sondereinheit von allen Anklagepunkten freigesprochen. Der Zugriff sei nicht schlecht organisiert gewesen, sagte der Richter. Den Gruppenführer treffe keine Schuld am missglückten Einsatz.