Derzeit müssen Gemeinden, die keine oder zu wenig Asylsuchende aufnehmen, dem Kanton pro Tag und Person nur zehn Franken überweisen. Diese Ersatzabgabe führt dazu, dass sich Gemeinden relativ günstig von ihrer Pflicht «freikaufen» können.
Vorbild Zürich
Das wird sich nach dem Entscheid des Grossen Rates nun ändern. Der Regierungsrat kann die Höhe für die so genannte Ersatzvornahme als Pauschale pro Tag einheitlich festlegen. Die Pauschale soll den Aufwand decken. Der Kanton sorgt für die Unterbringung der Asylsuchenden - und die Gemeinden müssen die entstehenden Kosten bezahlen.
Der Aargau orientiert sich an der Praxis im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich stellt einer Gemeinde 175 Franken pro Tag und Asylbewerber in Rechnung.
Die Gemeinden müssen im Aargau für rund 600 Asylbewerber Unterkünfte zur Verfügung stellen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass rund zehn Prozent der Gemeinden ihre Pflicht nicht erfüllen. Das würde rund 60 Personen entsprechen.Im Gesetz ist auch verankert, dass der Betrieb von kantonalen Unterkünften für Asylsuchende Sache des Kantons ist. Der Kanton kann den Betrieb ganz oder teilweise an Dritte übertragen.
Schweizer neu ausschlaggebend
Der Grosse Rat beschloss zudem mit klarer Mehrheit, dass bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden künftig einzig die Zahl der Schweizer ins Gewicht fällt. Bislang zählte die gesamte Zahl der Einwohner.
Die neue Regelung wird bei 122 der 213 Gemeinden nichts ändern. 34 Gemeinden müssen weniger Asylbewerber, 57 Gemeinden müssen eine oder zwei Personen mehr aufnehmen. Drei Gemeinden müssen mindestens fünf Asylsuchende weniger unterbringen.
SVP-Vorschlag chancenlos
Mit 74 zu 44 Stimmen sprach sich der Grosse Rat gegen geschlossene Unterkünfte für Asylsuchende und Ausreisepflichtige aus, die wiederholt oder schwerwiegend die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden. Damit scheiterte die SVP mit ihrer Forderung. Das Parlament folgte dem Antrag des Regierungsrates.
Am Ende der Debatte hiess das Parlament das gesamte Gesetz mit 106 zu 14 Stimmen gut.