Aarburg gibt nicht auf im Kampf gegen die geplante Asylunterkunft in der Gemeinde: Nachdem das kantonale Baudepartement letzte Woche grünes Licht gab, macht der Gemeinderat nun eine Beschwerde.
Ist eine Baubewilligung nötig?
Bevor die Asylbewerber einziehen können, muss aus Sicht des Gemeinderates zuerst eine andere Frage geklärt werden: Braucht es eine Baubewilligung für die Umnutzung der Wohnhäuser in eine Asylunterkunft oder nicht?
Bevor dies nicht geklärt sei, dürfe der Kanton keine Asylbewerber unterbringen, sagt Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär. Der nun erfolgte Weiterzug an die nächste Instanz verhindere, dass die Asylunterkunft bezogen werden könne.
Balz Bruder vom Departement Gesundheit und Soziales sieht das anders: Weil das Baudepartement eine superprovisorische Verfügung erlassen habe, dürfe die Unterkunft bezogen werden.
Das Verwaltungsgericht stützt nun diese Aussage auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn. Solange kein Richterspruch ergeht, darf der Kanton die Asylunterkunft in Aarburg nutzen, heisst es.
Viel Wirbel um Aarburger Asylunterkunft
Ende April wurde bekannt, dass der Kanton Aargau in Aarburg weitere 90 Asylbewerber unterbringen möchte, in zwei Wohnhäusern. Die Unterkunft solle unbefristet betrieben werden. Der Gemeinderat von Aarburg reagiert überrascht und erklärte, Aarburg habe bereits rund 30 Asylbewerber und damit genug. Die Aargauer Gemeinde hat 7300 Einwohner.
Andere Gemeinden sollten ebenfalls ihre Pflicht wahrnehmen und Asylbewerber beherbergen, erklärte damals Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär. In der Folge wehrte sich die Gemeinde mit Händen und Füssen.
Der Kanton machte geltend, dass die Wohnhäuser in Aarburg ein «sehr geeignetes Objekt» seien. Zudem sei die Situation in den Asylunterkünften prekär: 60 kantonale Unterkünfte gibt es derzeit im Aargau, mit rund 1450 Plätzen.