Mit der Abweisung der Beschwerde sei das Projekt rechtskräftig genehmigt, teilt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am Dienstag mit. Bereits das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Beschwerde eines Landwirtes gegen den notwendigen Landabtausch abgewiesen.
Bundesgericht befürwortet Ersatz für verschwundene Lebensräume
Laut Bundesgericht entspricht die geplante Schaffung von neuen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen den gesetzlichen Vorgaben. Der Landwirt hatte im Wesentlichen argumentiert, das Projekt zerstöre das intakte vorhandene Ökosystem und die natürliche Auenlandschaft.
Laut den Richtern in Lausanne entsprechen die geplanten Massnahmen jedoch den in der Auenschutzverordnung und dem Natur- und Heimatschutzgesetz festgelegten Grundsätzen.
Wohl würden gewisse Projektbestandteile nicht nur den früheren Zustand wiederherstellen, sondern neue und in diesem Sinne «künstliche» Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Es handle sich dabei jedoch um Ersatzmassnahmen für früher am Rhein vorhandene, heute aber verschwundene Lebensräume.
Kleines Restrisiko
Die im Rahmen der Renaturierung erforderlichen Rodungen und Beseitigungen der Ufervegetation würden das gebotene Ausmass nicht überschreiten. Weiter verweist das Bundesgericht darauf, dass das Projekt laut Regierungsrat in der Riedberger Ebene nicht zu einer Erhöhung der Überschwemmungsgefahr führt.
Für den direkt am «Chly Rhy» liegenden Hof des Betroffenen könne die Hochwassergefahr zwar lokal ansteigen. Die Projektbewilligung sehe hier jedoch weitreichende Massnahmen vor. Das verbleibende Risiko sei für den Beschwerdeführer klein und als notwendige Folge der Renaturierung hinzunehmen.
Teil des kantonalen Auenschutzparks
Das Projekt «Chly Rhy» gilt als wichtiges Teilstück des Auenschutzparks Aargau. Die Aue an der schweizerisch-deutschen Landesgrenze liegt an der letzten freien, ungestauten Fliessstrecke am Hochrhein zwischen Bodensee und Basel.
Zentraler Teil dieser Aue ist der rund 1,5 Kilometer lange Seitenarm «Chly Rhy». Das ehemals ausgedehnte Feuchtgebiet im Mündungsbereich des «Chly Rhy» wurde in den 1960er-Jahren wegen eines geplanten Kraftwerksbaus aufgefüllt und zerstört.
Der Grosse Rat hatte im Juli 2012 den kantonalen Kostenanteil von 2,08 Millionen am 9,38 Millionen Franken teuren Projekt genehmigt. Der Bund bezahlt 4,8 Millionen Franken. Pro Natura und weitere private Organisationen steuern 2,5 Millionen Franken bei.
Neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Die Aufwertung des Flussraums wird laut BVU einer grossen Zahl seltener und gefährdeter Tier- sowie Pflanzenarten eine neue Lebensgrundlage bieten.
Die Aufwertung des Rheins sei von überregionaler Ausstrahlung und erhöhe die Qualität der Erholungsräume und damit die Standortqualität des Zurzibietes. Die Standortgemeinde Rietheim steht hinter dem Projekt.