In Zukunft wird es auch im Aargau deutlich mehr ausgebildete Pflegefachleute brauchen, um den Bedarf in Spitälern, Langzeitinstitutionen und Spitex decken zu können. Studien gehen davon aus, dass es allein bis 2020 zwischen 13 und 25 Prozent mehr Pflegepersonal braucht.
Die Ausbildungsverpflichtung soll nun Abhilfe schaffen. Dafür entwickelte der Kanton ein System, in dem sich alle Pflegeinstitutionen eintragen müssen. So wird ersichtlich, wer wie viel anbietet, und wo noch Defizite vorhanden sind.
Kanton engagiert sich für genügend Pflegepersonal
Im neuen aargauischen Pflegegesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurde, ist vor diesem Hintergrund der Grundsatz verankert, dass der Kanton Massnahmen treffen kann, damit genügend Fachpersonal für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung steht.
Frau Landammann Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), betonte, es brauche erhebliche Anstrengungen, damit der aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Alterung der Gesellschaft befürchtete Pflegenotstand abgewendet werden könne.
Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung
Konkret umgesetzt wird die Ausbildungsverpflichtung mit einem neuartigen Bonus-Malus-System. Wer mehr Personen ausbildet, erhält Geld vom Kanton. Wer zu wenig Plätze anbietet, muss mit den dreifachen Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abliefern, erklärte Urs Niffeler, stellvertretender Leiter der kantonalen Gesundheitsvorsorge.
Die Ausbildung einer Fachperson Gesundheit beispielsweise dauert im Jahr gut 31 Wochen, und hat in unserem Bonus-Malus-System einen Wert von rund 4900 Franken, informiert Urs Niffeler. «Wer nun einen Platz zu wenig anbietet und diesen mit keinem anderen Ausbildungsplatz kompensieren kann, zahlt das dreifache davon, also knapp 15'000 Franken Strafe.»
Noch härter angefasst wird, wer sich komplett gegen das neue Ausbildungskonzept wehrt, fügt der stellvertretender Leiter der kantonalen Gesundheitsvorsorge an: «Wenn dies tatsächlich vorkommt, dann streichen wir die Pflegeinstitution von der Spitalliste.»
Für Spitäler, Langzeitinstitutionen und grössere Spitexorganisationen sei die neue Ausbildungsverpflichtung gut umsetzbar, heisst es beim Departement Gesundheit und Soziales des Kantons. Kleinere Spitexbetriebe hingegen bilden bis heute kaum Pflegepersonal aus. «Sie müssen sich wohl mit anderen kleinen Betrieben zusammen schliessen oder die Geldstrafe bezahlen», vermutet Cécile Frei. Sie ist Zentrumsleiterin der Spitex Wettingen, einer grösseren Organisation.