Es war ein Kampf durch alle Instanzen. Mitte Juli hat das Bundesgericht als letztes Gericht beschlossen: Der Kanton Aargau darf im ehemaligen Restaurant «Jägerstübli» Asylbewerber unterbringen.
Brugg hatte sich gegen diese Umnutzung gewehrt. Man berief sich auf die Lärmschutzvorschriften. Genützt hat es nichts. Die Bundesrichter sahen es auch nicht als Problem an, dass 40 Asylbewerber in Brugg einziehen. Bei einer Bevölkerung von über 10‘000 Personen sei dies nur ein geringer Anteil der Einwohnerschaft, so die Richter in Lausanne.
Nun befolgt die Brugger Stadtregierung das Urteil der Bundesrichter. Am Donnerstag habe man die Baubewilligung ausgestellt, heisst es in einer Mitteilung. Man werde nun auch das Gespräch mit dem kantonalen Sozialdienst suchen, um die Einzelheiten zu besprechen.
Bis die ersten Asylbewerber im «Jägerstübli» einziehen, dauert es noch mehrere Monate, heiss es von Seiten des Aargauer Sozialdepartements. Zuerst müssten nun die Liegenschaft umgebaut werden.