Seit einem Bundesgerichtsentscheid vor einem Jahr, dürfen die Naturschützer mitreden wenn es um bedrohte Tierarten geht. Damals ging es um einen Vogel, welcher der Kanton Bern abschiessen lassen wollte. Die Richter in Lausanne entschieden, dass sich die Naturschutzorganisationen gegen den Abschuss wehren können. Konkret: Es gelte das sogenannte Verbandsbeschwerderecht.
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Der Kanton Aargau hat die Lehren aus diesem Fall gezogen, und zwar in Bezug auf eine andere geschützte Tierart: Den Biber. Möchte eine Gemeinde einen Biberdamm entfernen, muss dies öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden. Dies ermöglicht den Naturschutzorganisationen Einsprachen einzugeben.
Dies ist nun in zwei Fällen im Aargau auch passiert. Der eine Fall betrifft einen Biberdamm in Aarau. Dort wollen die Industriellen Betriebe IBA einen Damm entfernen, welcher das Grundwasser gefährdet. Im anderen Fall geht es um einen Damm in Wohlenschwil. Dort haben sich unter anderem die Bauern beklagt, dass der Biber ihr Gemüse isst.
Rechtsstreit bis vor Bundesgericht?
Ein Abbruch dieser Biberdämme wollen die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF und Birdlife jedoch nicht akzeptieren. Sie machen Einsprachen. «Man kann doch einem wildlebenden Lebewesen nicht immer wieder den Lebensraum zerstören», sagte Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura, gegenüber Radio SRF.
Dabei wollen die Naturschützer offenbar weit gehen. «Ich hoffe nicht, dass wir bis vor Bundesgericht gehen müssen», so Jenny. Aber es sei auch klar, dass eine bundesrechtlich geschützte Tierart Vorrang vor lokalen Interessen habe. Damit ist klar: So einfach können störende Biberdämme im Aargau nicht mehr abgerissen werden.