Die vom Regierungsrat im Februar erteilte Konzessions- und Projektgenehmigung sei aufzuheben, heisst es in der Beschwerde des Verbandes AquaViva mit Sitz in Schaffhausen. Mitunterzeichner der Beschwerde sind auch der WWF Schweiz und Aargau, die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare in Solothurn und der Aargauische Fischereiverband.
Der Umweltverträglichkeitsbericht zur Neukonzessionierung und der geplanten Erneuerung des Kanalkraftwerkes ist gemäss Beschwerdeführer eine «ungenügende Grundlage für eine Abwägung der Gesamtinteressenlage». Der Bericht entspreche in Sachen Sicherstellung der Fischwanderung nicht dem Umweltschutzgesetz des Bundes. Die Beschwerde liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
Mehr Schutz für Fische gefordert
Die IBAarau Kraftwerk AG soll dazu verpflichtet werden, die technischen und betrieblichen Fischschutz- und Fischabstiegsmassnahmen vertieft zu prüfen und im Umweltverträglichkeitsbericht darzulegen.
Gemäss den Beschwerdeführern handelt es sich beim Projekt um eine Neukonzessionierung. Deshalb würden die strengeren Vorgaben des Bundesgesetzes über die Fischerei gelten. Den wirtschaftlichen Interessen des Kraftwerkbetreibers sei ein geringeres Interesse beizumessen.
In der Beschwerde wird kritisiert, dass der Aargauer Regierungsrat keine Fischabstiegsanlage verfügt habe. Es seien auch keine Massnahmen getroffen worden, um die für die Fische tödliche Wirkung der Turbinenpassage zu reduzieren.
Bemängelt wird zudem, dass der Regierungsrat ein Projekt genehmigte, dass beim Fischschutz nach heutigem Wissen bereits sanierungsbedürftig sei. Der Fischabstieg lasse sich während der Erneuerung des Kraftwerkes viel einfacher realisieren als bei einem bestehenden Werk.
Erneuerung für 135 Millionen Franken
Die regionale Energieversorgerin IBAarau will das seit über 100 Jahren bestehende Kanalkraftwerk für rund 135 Millionen Franken erneuern. Die Konzession lief Ende 2014 aus. Das Kraftwerk produziert den Stromverbrauch von rund 25'000 Haushaltungen.
Bis 2036 soll die Stromproduktion um 16 Prozent gesteigert werden. Die mittlere Jahresproduktion von derzeit 108 Gigawattstunden (GWh) soll auf rund 126 GWh erhöht werden.
Die Konzessionsstrecke liegt zu 82 Prozent im Kanton Solothurn und zu nur 18 Prozent im Kanton Aargau. Die Kraftwerksanlagen liegen im Kanton Aargau, das Wehr und Dotierkraftwerk wiederum im Kanton Solothurn.
Im Kanton Solothurn ist das Parlament für die Erteilung der Konzession zuständig, im Aargau der Regierungsrat. Im vergangenen November beschloss das Solothurner Parlament, auf den sogenannten Heimfall des Kraftwerkes zu verzichten. Damit bleibt die IBAarau Eigentümerin des Kraftwerkes.