Die Zivilschutzanlage, in welche der Kanton Solothurn im Juli 30 Asylbewerber einquartiert hat, gehört der Gemeinde Biberist. Das Land, auf dem sie steht, gehört allerdings jemand anderem.
Letzte Woche war bekannt geworden, dass der Landbesitzer keine Freude habe an der Asylunterkunft. Was genau ihn stört, darüber wurde jedoch nur gerätselt.
Es geht ums Geld
Am Dienstag hat sich nun Gemeindepräsident Martin Blaser mit dem Landbesitzer getroffen. Dabei wurde klar: Der Landeigentümer will die Asylsuchenden nicht draussen haben, er verlangt aber eine Entschädigung von der Gemeinde.
Biberist hatte die Zivilschutzanlage 1982 im Baurecht gebaut. Der damalige Landbesitzer bekam eine kleine Entschädigung, sonst hat die Gemeinde seither nichts bezahlt, auch keinen Baurechtszins.
«Dass der Bedarf des Eigentümers da ist, eine Entschädigung zu bekommen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen», signalisiert Gemeindepräsident Blaser Entgegenkommen. Über die Höhe der Entschädigung müsse jetzt aber verhandelt werden.