Vor einem Monat hat der Kanton Solothurn 30 Asylsuchende in der Zivilschutzanlage in Biberist einquartiert. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde gab es bereits seit 2012. Zuvor waren die Plätze aber nie beansprucht worden.
Die Zivilschutzanlage gehört der Gemeinde in Baurecht. Der Vertrag stammt aus dem Jahr 1982. Nun macht der Grundeigentümer gemäss der Solothurner Zeitung einen Passus daraus geltend, wonach die Zivilschutzanlage nur an 5 Tagen im Jahr zu Ausbildungszwecken genutzt werden kann.
Warum jetzt?
Bisher hatte sich niemand um diesen Passus gekümmert. Seit Jahren werden in Biberist über Wochen WK Soldaten in der Anlage einquartiert. «Ganze Kompanien,» sagt Gemeindepräsident Martin Blaser dazu. «Die Anlage ist für 200 Leute ausgelegt und jeweils voll besetzt. Während des Krieges im Kosovo wurden hier auch schon mal Flüchtlinge einquartiert. Bis anhin alles kein Problem.»
Über die Beweggründe des Grundeigentümers kann Martin Blaser nur Rätseln. «Ich habe nächste Woche einen Termin mit dem Grundeigentümer. Dann erfahre ich hoffentlich mehr über seine Absichten und Forderungen.» Das Regionaljournal Aargau Solothurn versuchte, den Eigentümer über dessen Anwalt zu erreichen, jedoch ohne Erfolg.
Kanton wartet ab
Gemeindepräsident Martin Blaser betont, dass man sich in Biberist gut arrangiert habe. «Die Asylbewerbe machen überhaupt keine Probleme.Auch von der Wirtin, die direkt über der Unterkunft ein Restaurant betreibt, habe ich nur positive Rückmeldungen erhalten.»
Beim Kanton will man sich zum aktuellen Fall nicht äussern. Das sei eine Sache der Gemeinde und des Grundeigentümers, heisst es dort auf Anfrage. Aber klar ist: sollte die Unterkunft in Biberist tatsächlich geräumt werden, würde sich die sowieso schon schwierige Situation mit Asylunterkünften im Kanton noch verschärfen.